Grundsolide - KdpV (alle)

Devino M., Sonntag, 17. April 2016, 01:05 (vor 3191 Tagen) @ Devino M.

Kritik der praktischen Vernunft - I. Kant - 1.B.3.H.

Nun schließt das moralische Gesetz, welches allein wahrhaftig (nämlich in aller Absicht) objektiv ist, den Einfluss der Selbstliebe auf das oberste praktische Prinzip gänzlich aus, und tut dem Eigendünkel, der die subjektiven Bedingungen des ersteren als Gesetze vorschreibt, unendlichen Abbruch. Was nun unserem Eigendünkel in unserem eigenen Urteil Abbruch tut, das demütigt. Also demütigt das moralische Gesetz unvermeidlich jeden Menschen, indem dieser mit demselben den sinnlichen Hang seiner Natur vergleicht.

Dasjenige, dessen Vorstellung, als Bestimmungsgrund unseres Willens, uns in unserem Selbstbewusstsein demütigt, erweckt, so fern als es positiv und Bestimmungsgrund ist, für sich Achtung. Also ist das moralische Gesetz auch subjektiv ein Grund der Achtung. Da nun alles, was in der Selbstliebe angetroffen wird, zur Neigung gehört, alle Neigung aber auf Gefühlen beruht, mithin was allen Neigungen insgesamt in der Selbstliebe Abbruch tut, eben dadurch notwendig auf das Gefühl Einfluss hat, so begreifen wir, wie es möglich ist, a priori einzusehen, dass das moralische Gesetz, indem es die Neigungen und den Hang, sie zur obersten praktischen Bedingung zu machen, d.i. die Selbstliebe, von allem Beitritte zur obersten Gesetzgebung ausschließt, eine Wirkung aufs Gefühl ausüben könne, welche einerseits bloß negativ ist, andererseits und zwar in Ansehung des einschränkenden Grundes der reinen praktischen Vernunft positiv ist, und wozu gar keine besondere Art von Gefühle, unter dem Namens eines praktischen, oder moralischen, als vor dem moralischen Gesetze vorhergehend und ihm zum Grunde liegend, angenommen werden darf.

Die negative Wirkung auf Gefühl (der Unannehmlichkeit) ist, so wie aller Einfluss auf dasselbe, und wie jedes Gefühl überhaupt, pathologisch. Als Wirkung aber vom Bewusstsein des moralischen Gesetzes, folglich in Beziehung auf eine intelligibele Ursache, nämlich das Subjekt der reinen praktischen Vernunft, als obersten Gesetzgeberin, heißt dieses Gefühl eines vernünftigen von Neigungen affizierten Subjekts, zwar Demütigung (intellektuelle Verachtung), aber in Beziehung auf den positiven Grund derselben, das Gesetz, zugleich Achtung für dasselbe, für welches Gesetz gar kein Gefühl stattfindet, sondern im Urteile der Vernunft, indem es den Widerstand aus dem Wege schafft, die Wegräumung eines Hindernisses einer positiven Beförderung der Kausalität gleichgeschätzt wird.
---
Das falsche Urteil, hinter welches sich wer stellte und in Aufdeckung dessen, demütigt gewiss einen jeden. Denn es ist ja das, was einer vorherigen und unangemessenen Ausdehnung wieder den Raum nimmt und es zu dem werden lässt, was an Grund da ist. Nicht im Sinne von Gewalt, sondern indem es die Beschaffenheit aufzeigt. Ein Luftschloss ist nun mal immer noch Luft und wenn man sich dessen bewusst wird, dann ist da kein Schloss mehr, aber Luft schon noch.

Grundsolide sein und bleiben, ganz unabhängig dessen, was einen umgibt, ist das worauf auch ein Schloss erbaut werden kann und doch alles zulassen, was einen prüfte, um auch wirklich den soliden Grund zu erhalten.

Mit allen Wassern gewaschen,
mit allerlei Luft und Wind geprüft,
was dann noch steht, meist zurecht besteht.

Was wird durchdrungen und verschlungen,
ist ganz und gar nicht erst gelungen.
Doch wieder aufgebaut, man darum schaut,
dass es von besserem Halt dann ist,
weil man das Vorgegangene nicht vergisst.

So war es gar nicht mal umsonst,
denn alles was zu etwas dient,
es irgendwo nen Platz verdient...


gesamter Thread:

 

powered by my little forum