Allwissenheit und Allgegenwart - BG 7:26 (alle)
Bhagavad Gita 7:26
Yogananda:
O Arjuna, Ich bin Mir der Lebewesen der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewusst; Mich aber kennt niemand.
Prabhupada:
O Arjuna, als die Höchste Persönlichkeit Gottes weiß Ich alles, was in der Vergangenheit geschah, alles, was in der Gegenwart geschieht, und alles, was sich in der Zukunft ereignen wird. Ich kenne auch alle Lebewesen, doch Mich kennt niemand.
Reclam:
Vergang'ne, gegenwärtige
Und künft'ge Wesen kenne ich,
Sie sind mir alle wohlvertraut,
Doch keins von ihnen kennt je mich.
---
Nun, nehmen wir mal nur den Boden, d.i. einen Grund auf dem etwas bereitet wird, dann gehört gar nicht unbedingt so viel dazu, alles zu wissen, und im gewissen Sinne als Allwissend zu zählen, für jenes, was sich auf oder in diesem Grunde befindet. Es gehört lediglich dazu in einer bestimmten Weise diesen zu umfassen oder selbst diesen Grund zu bilden.
Alles was darauf oder darin wäre, würde auf nicht mehr reagieren oder treffen können, als auf das, was Teil dieses Grundes ist, und so könnte der, der diesen beinhaltet, mit nichts konfrontiert werden, was er nicht umfasst und daher dieses jederzeit übersteigt. So könnte also alles, was sich auf diesem Grunde befindet, nichts fordern, was es nicht kennt und auch nicht fassen kann.
Auf diesem Grunde befände sich also alles, was das, was darin ist, überhaupt kennt und maximal erreichen kann und so würde der, der dieses alles fassen kann, für eben jenes darin als vollständig allwissend zählen. Von diesem Grunde aber abgewandt, zu dem, was Drumherum wäre, wäre es auch nur ein Teil und hätte Anteil, aber zählte nur noch als ein Kenner und Wissender bestimmter Dinge.
Hinsichtlich der Allgegenwart gehörte auch gar nicht so viel und vom Grundsatz her wäre auch nur eine bestimmte Art von Verbundenheit erforderlich. Sofern eine Aufstellung und Ausrichtung der Gestallt wäre, dass die Bewegung, welche sich in dieser Aufstellung ergäbe, jederzeit vernommen werden könnte und unabhängig davon nicht passieren könnte, dann wäre schon eine gewisse Allgegenwart in diesem Rahmen erreicht.
Es wäre zunächst ja ganz unabhängig dessen, wie weit eine Körperliche Präsents gegeben wäre, denn weniger materiell besehen und auf den Willen bezogen oder nur eine gültige Willensformulierung und Ausrichtung, welche sich durch oder auf etwas bestimmtes bezieht, sofern eben gewisse Signale an diesem nicht umhin kämen ohne vernommen zu sein, wäre hinsichtlich diesem, was nicht umhin kommen kann, eine Allgegenwart gegeben.
Klingt doch eigentlich alles nach keiner allzu großen Sache, nicht?
Hängt nur davon ab, worauf bezogen und mit welchem Umfang und Möglichkeiten einhergehend, womit es dann vom Kleinsten angefangen bis hin ins Unendliche ausgedehnt an sich nur von unterschiedlicher Tragweite sein mag, aber doch vom Prinzip her wohl genau so, oder so ähnlich...
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Devino M.,
08.02.2016, 00:29
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Devino M.,
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