Besitz und Beanspruchung - MdS (alle)

Devino M., Sonntag, 03. Januar 2016, 03:03 (vor 3295 Tagen) @ Devino M.

Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - Rechtslehre §62

Diese Vernunftidee einer friedlichen, wenngleich noch nicht freundschaftlichen, durchgängigen Gemeinschaft aller Völker auf Erden, die untereinander in wirksame Verhältnisse kommen können, ist nicht etwa philanthropisch (ethisch), sondern ein rechtliches Prinzip. Die Natur hat sie alle zusammen (vermöge der Kugelgestalt ihres Aufenthalts, als globus terraques) in bestimmte Grenzen eingeschlossen, und da der Besitz von einem Teil eines bestimmten Ganzen, folglich als ein solcher, auf den jeder derselben ursprünglich ein Recht hat, gedacht werden kann: so stehen alle Völker ursprünglich in einer Gemeinschaft des Bodens, nicht aber der rechtlichen Gemeinschaft des Besitzes (communio) und hiermit des Gebrauchs oder des Eigentums an demselben, sondern der physischen möglichen Wechselwirkung (commercium), d.i. in einem durchgängigen Verhältnisse eines zu allen anderen, sich zum Verkehr untereinander anzubieten, und haben ein Recht, den Versuch mit demselben zu machen, ohne daß der Auswärtige ihm darum als einem Feind zu begegnen berechtigt wäre.
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Es gibt meist mehr als eine Möglichkeit etwas zu betrachten, denn man könnte die Erde bzw. den Boden als etwas sehen, worum man zu streiten hätte, ebenso aber als einen Ort, der uns dazu bestimmte sich begegnen zu können.

Sicher ist aber, man kann sich nicht um etwas streiten, was einem wirklich eigen ist und ebenso nicht, was einem nicht gehören kann.

Was zu einem gehört, ist das, was man auch tragen kann, sei es körperlich, willentlich oder gar vermittelst von Selbstverwirklichungen.

Was einer Teilhabe entspricht, hängt davon ab, wie weit andere dieses einräumen, es einem zugesprochen wird und womöglich Verzicht geleistet wird, wenn es nicht in gleicher Weise allen zukommt. Dann ist dieses zwar eine Anspruchnahme oder auch eine Art von Nutzungsrecht, aber kein Besitz. Denn alles was auch in irgend einer Weise limitiert ist, kann nicht von allen in gleicher Weise beansprucht werden.

Es fängt ja bereits damit an, dass nicht alle eine Wirkung beliebig für sich beanspruchen können, denn wären alle bei dieser, hätte sie keine Auswirkung, wovon sie getragen wäre.

Daher stellt sich immer die Frage, wie weit hängt es mit anderen zusammen oder von anderen ab, denn dann würde es bloß in einer Richtung nicht funktionieren, oder wie weit ist es bloß die eigene Sache ist und so ist man entweder in der Pflicht, es allen zukommen zu lassen oder räumt den anderen gewisse Rechte mit ein, wie sie damit umgehen...


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