Prinzip der Gleichheit und Gerechtigkeit - MdS §49E (alle)
Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - §49E
... Welcher Art aber und welcher Grad der Bestrafung ist es, welche die öffentliche Gerechtigkeit sich zum Prinzip und Richtmaße macht?
Kein anderes als das Prinzip der Gleichheit (im Stande des Züngleins an der Waage der Gerechtigkeit), sich nicht mehr auf die eine als auf die andere Seite hinzuneigen. Also: was für unverschuldetes Übel du einem anderen im Volke zufügst, das tust du dir selbst an. Beschimpfst du ihn, so beschimpfst du dich selbst; bestiehlst du ihn, so bestiehlst du dich selbst; schlägst du ihn, so schlägst du dich selbst; tötest du ihn, so tötest du dich selbst.
Nur das Wiedervergeltungsrecht (ius talionis), aber wohl zu verstehen vor den Schranken des Gerichts (nicht in deinem Privaturteil), kann die Qualität und Quantität der Strafe bestimmt angeben; alle anderen sind hin und her schwankend und können, anderer sich einmischenden Rücksichten wegen, keine Angemessenheit mit dem Spruch der reinen und strengen Gerechtigkeit enthalten.
---
Öffentliche Gesetze können wohl ohnehin im Idealfall bestenfalls geistige Gesetze bloß wiederspiegeln, um sich wirklich auch gerecht nennen zu können. Wesentlich ist dann die Gleichheit, jedenfalls hinsichtlich der Stellung dem Gesetze nach und von der Sache her, das ein Mensch auch ein Mensch ist und so behandelt wird und sich daher keiner von einem Anderen unterscheidet vor dem Rechte.
Wenn die umfassenderen geistigen Gesetze eingehalten werden, wovon die öffentlichen Gesetze nur einen Aspekt von im Detail umfassen und abbilden, dann dürften sich Letztere ohnehin erübrigen, ja nicht einmal mehr benötigt werden.
Ohne irgend eine Gleichheit, die als Richtmaß diente, kann es daher kaum gültige Rechtsprechung nach Gesetz geben. Wie weit aber eine Zivilisation geistige Gesetze einhält und so zu einem weiterführenderen und umfassenderen Gesetz fortschreiten oder aufsteigen kann, zeigt sich wohl eben darin, welche Gesetze überhaupt notwendig sind und welche als überflüssig beiseite getan und abgelegt werden können...
gesamter Thread:
- Ziel des Lernens - BG 17:5-6 -
Devino M.,
02.11.2015, 00:37
- Differenzierung: Einheit oder Feinheit - BG 11:13 -
Devino M.,
03.11.2015, 00:49
- Nach seines Wesens innerm Drang - BG 3:33 - Devino M., 06.11.2015, 01:52
- Die Welt von Morgen - KiW -
Devino M.,
04.11.2015, 23:56
- Bedingtheit - KiW - Devino M., 07.11.2015, 00:57
- Die Welt von Morgen - Felix, 12.09.2017, 23:47
- Prinzip der Gleichheit und Gerechtigkeit - MdS §49E -
Devino M.,
05.11.2015, 01:15
- Willenskonflikt und Auflösung - MdS §53 -
Devino M.,
08.11.2015, 01:17
- Mit Bleistift ... - Felix, 11.11.2015, 23:24
- Willenskonflikt und Auflösung - MdS §53 -
Devino M.,
08.11.2015, 01:17
- Differenzierung: Einheit oder Feinheit - BG 11:13 -
Devino M.,
03.11.2015, 00:49