Zur moralischen Intelligenz - KdU (alle)

Devino M., Sonntag, 13. September 2015, 00:07 (vor 3406 Tagen) @ Devino M.

Kritik der Urteilskraft - I. Kant - § 86

Setzet einen Menschen in den Augenblick der Stimmung seines Gemüts zur moralischen Empfindung. Wenn er sich, umgeben von einer schönen Natur, in einem ruhigen, heitern Genusse seines Daseins befindet, so fühlt er in sich ein Bedürfnis, irgend jemand dafür dankbar zu sein.
Oder er sehe sich ein andermal in derselben Gemütsverfassung im Gedränge von Pflichten, denen er nur durch freiwillige Aufopferung Genüge leisten kann und will; so fühlt er in sich ein Bedürfnis, hiermit zugleich etwas Befohlenes ausgerichtet und einem Oberherrn gehorcht zu haben. Oder er habe sich etwa unbedachtsamer Weise wider seine Pflicht vergangen, wodurch er doch eben nicht Menschen verantwortlich geworden ist; so werden die strengen Selbstverweise dennoch eine Sprache in ihm führen, als ob sie die Stimme eines Richters wären, dem er darüber Rechenschaft abzulegen hätte.
Mit einem Worte: er bedarf einer moralischen Intelligenz, um für den Zweck, wozu er existiert, ein Wesen zu haben, welches diesem gemäß von ihm und der Welt die Ursache sei.

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Es ist wie Treppen steigen, wenn man sich etwas vornimmt zu erreichen, etwas dem Moralischen Angehörige und es dann auch vollzieht, kann es bis hin zur Erhabenheit führen, anders, als wenn man es nicht vollzieht, ein Teil in einem schonmal straffend aufzutreten vermag um sich selber Vorwürfe zu machen, es wie eine Leiter ist, die man nicht erklommen hat und auch dies nicht erreicht, was darüber geht.

Dabei zählt ja mehr noch die Summe aller moralischen Bestrebungen und nicht nur eine einzige, denn mit einer Treppenstufe allein ist noch nicht viel getan. Dabei ist es doch genau das, das Licht, womit man seinen eigenen Weg beleuchtet und worin ein gewisser Aufstieg sich vollzieht und das kleinste Opfer, was man vor sich darbringen muss, wenn man den eigenen Weg beschreiten will.

Denn viele Treppen mag es geben, die eigene muss aber doch erbaut sein, um als eigene gelten zu können, die man nach seinem eigenen blieben nutzt.


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