Zur Aufwertung - KdU (alle)
Kritik der Urteilskraft - I. Kant - § 75
... Wir können uns die Zweckmäßigkeit, die selbst unserer Erkenntnis der inneren Möglichkeit vieler Naturdinge zum Grunde gelegt werden muss, gar nicht anders denken und begreiflich machen, als indem wir sie und überhaupt die Welt uns als ein Produkt einer verständigen Ursache (eines Gottes) vorstellen.
Wenn nun dieser auf einer unumgänglich notwendigen Maxime unserer Urteilskraft gegründete Satz allem sowohl spekulativen als praktischen Gebrauche unserer Vernunft in jeder menschlichen Absicht vollkommen genugtuend ist; so möchte ich wohl wissen, was uns dann darunter abgehe, dass wir ihn nicht auch für höhere Wesen gültig, nämlich aus reinen objektiven Gründen (die leider unser Vermögen übersteigen) beweisen können. Es ist nämlich ganz gewiss, dass wir die organisierten Wesen und deren innere Möglichkeit nach bloß mechanischen Prinzipien der Natur nicht einmal zureichend kennenlernen, viel weniger uns erklären können; und zwar so gewiss, dass man dreist sagen kann, es ist für Menschen ungereimt, auch nur einen solchen Anschlag zu fassen, oder zu hoffen, dass noch etwa dereinst ein Newton aufstehen könne, der auch nur die Erzeugung eines Grashalms nach Naturgesetzen, die keine Absicht geordnet hat, begreiflich machen werde: sondern man muss diese Einsicht den Menschen schlechterdings absprechen.
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Man könnte wohl, nicht nur etwas in seiner Existenz abzusprechen suchen, sondern genauso darauf pochen, dass etwas so lange existiert, wie nicht das Gegenteil bewiesen ist!
Der Wert liegt dann allem voran in dem, was das Vermögen zu einer größeren Aufwertung bei sich führt. Dies kann bereits darin liegen, Gedanken zuzulassen, die bei einer Nichtexistenz von Etwas, keine Grundlage hätten um überhaupt gedacht oder gehegt zu werden, andernfalls aber dazu befördern könnten, eine systematische Ordnung hervorzubringen, nach der sich etwas ordnen oder erklären ließe und ohnedies, nur Entsprechendes eine vage Vorstellung zuließe oder sich gar nicht als Thema erst behandelt werden könnte etc. Auch könnte es Grundlage zur moralischen Entwicklung mit sich führen und dazu befördern, dann kann es nicht mehr sein, auf die Nichtexistenz davon zu setzen, die gar nichts mit sich führte...
Abgesehen auch davon, wenn überhaupt Etwas nicht mal den Rahmen hätte, etwas anzufechten, wenn es sich nicht zugleich der Kausalität bediente, um es gegen eben selbige zu richten, um es so zugleich zu widerlegen suchen, mit dem, was überhaupt dazu befähigt u.dg.vm. Somit wäre es fast so, als würde man an einer Aufwertung von etwas vorbeischrauben, weil man anstelle von Gewinde, an Schrauben lediglich Kringel hätte und ihnen den gleichen Zweck aber zusprechen wollte.
Wo wäre also oben, wenn es nichts Höheres gäbe?
Und warum sollte man daher besser dran sein, das als nichtexistent dar zutuen, was überhaupt eine Unterscheidung ermöglicht und sei es darum, dass man keinen Beweis dafür festmachen könnte aber auch keinen dagegen hätte..
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