Über beidseitiges Wohlvernehmen - BG 2:56 (alle)

Devino M., Freitag, 16. Mai 2014, 01:16 (vor 3890 Tagen) @ Devino M.
bearbeitet von Devino M., Freitag, 16. Mai 2014, 15:35

Bhagavad Gita 2:56

Yogananda BG
Wer bei leidvollen Ereignissen nicht von Sorgen erschüttert und bei freudigen Ereignissen nicht von seinem Glück abhängig wird, wer frei von weltlicher Liebe, Angst und Ärger ist - der wird ein Muni genannt und besitzt untrügliche Unterscheidungskraft.

Prabhupada BG
Jemand, dessen Geist nicht verwirrt ist, selbst wenn er die dreifachen Leiden erfährt, der nicht von Freude überwältigt wird, wenn er Glück genießt, und der frei von Anhaftung, Angst und Zorn ist, wird ein Weise mit stetigem Geist genannt.

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Warum nicht die Ereignisse einfach als Ereignisse nehmen, ohne sich gleich in diese oder jene Verbindung damit zu stellen? Manches ereignet sich aus einem größeren Zusammenhang heraus und hat ja auch tatsächlich nichts mit einem zu tuen, bis auf den Punkt, dass man den Raum dazwischen füllt und es sich so ergab, ohne dass man idR. direkten Einfluss darauf hatte.

Mit der Anhänglichkeit sieht es schon ganz anders aus, da diese von einem direkt ausgeht und keiner Zufälligkeit unterliegt. Meist ist es ja so, dass Anhänglichkeit eigentlich aus einer Zuneigung oder besonderen Achtung heraus entsteht. An dem Punkt sollte aber, wenn man es damit ernst meint, in beidseitigem Wohlvernehmen eher zusätzlicher Raum und respektvoller Abstand gelassen werden, damit dass, was man für Beachtenswert hält, sich frei in seinem Naturell bewegen und agieren kann und weiterhin das sein kann, was man an gutem darin erkannt und vorgefunden hat.


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