Über ästhetische Geschmacksurteile - KdU - Kant (alle)

Devino M., Mittwoch, 14. Mai 2014, 23:57 (vor 3906 Tagen) @ Devino M.

§ 1. Das Geschmacksurteil ist Ästhetisch

Um zu unterscheiden, ob etwas schön sei oder nicht, beziehen wir die Vorstellung nicht durch den Verstand auf das Objekt zum Erkenntnisse, sondern durch die Einbildungskraft (vielleicht mit dem Verstande verbunden) auf das Subjekt und das Gefühl der Lust oder Unlust desselben. Das Geschmacksurteil ist also kein Erkenntnisurteil, mithin nicht logisch, sondern ästhetisch, worunter man dasjenige versteht, dessen Bestimmungsgrund nicht anders als subjektiv sein kann. Alle Beziehung der Vorstellungen, selbst die der Empfindungen, aber kann objektiv sein (und da bedeutet sie das Reale einer empirischen Vorstellung); nur nicht die auf das Gefühl der Lust und Unlust, wodurch gar nichts im Objekte bezeichnet wird, sondern in der das Subjekt, wie es durch die Vorstellung affiziert wird, sich selbst fühlt.

Ein regelmäßiges, zweckmäßiges Gebäude mit seinem Erkenntnisvermögen (es sei in deutlicher oder verworrener Vorstellung) zu befassen, ist ganz etwas anders, als sich dieser Vorstellung mit der Empfindung des Wohlgefallens bewußt zu sein. Hier wird die Vorstellung gänzlich auf das Subjekt, und zwar auf das Lebensgefühl desselben, unter dem Namen des Gefühls der Lust oder Unlust, bezogen: welches ein ganz besonderes Unterscheidungs- und Beurteilungsvermögen gründet, dass zum Erkenntnis nichts beiträgt, sondern nur die gegebene Vorstellung im Subjekte gegen das ganze Vermögen der Vorstellung hält, dessen sich das Gemüt im Gefühl seines Zustandes bewußt wird. Gegebene Vorstellungen in einem Urteile können empirisch (mithin ästhetisch) sein; das Urteil aber, das durch sie gefällt wird, ist logisch, wenn jene nur im Urteile auf das Objekt bezogen werden. Umgekehrt aber, wenn die gegebene Vorstellungen gar rational wären, würden aber in einem Urteile lediglich auf das Subjekt (sein Gefühl) bezogen, so sind sie sofern jederzeit ästhetisch.

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Angenommen Zwei begutachten ein Haus, dessen Erwerb sie sich überlegen und Einer sagt, "fühle mich richtig sicher in diesem Haus" und in dem Falle, erinnert er sich womöglich, wie er wohlbehütet in seinem Elternhaus aufwuchs, womit dieses Haus gewisse Ähnlichkeiten aufweist. Dann wäre es wohl kaum ein Erkenntnisurteil, denn die Basis dessen, liegt gänzlich beim subjektiven Betrachter und hat mit dem Objekt nichts zu tuen und selbst wenn derjenige es noch so schlüssig erläutern mag.

Wenn aber einer sagt, er fühlt sich in dem Haus sehr sicher und führt an, dass dieser Ort auf einer Insel liegt, alle hier kennen sich untereinander und in dieser Gegend pflegen die Nachbarn guten Umgang miteinander, auch jeder Besucher auf der Insel könnte nicht beliebig frei herumlaufen, ohne Aufmerksamkeit zu erwecken usw. Dann wäre es wohl ein Erkenntnisurteil, da die Aussage ja tatsächlich auch mit dem Objekt zu tuen hat und nicht nur rein subjektiv gegeben ist. In dem Falle würde vermutlich selbst ein Zusatz zur Aussage genügen, wie, man fühle sich sicher, aufgrund des Umfelds.

Sofern Mehrere allerdings einen ähnlichen Geschmack haben und sich darin schlüssig sind, bedeutet dies auch noch nicht, dass es ein Erkenntnisurteil wäre, weil es objektiv keine Grundlage dafür gibt.

An der Stelle stellt sich aber die Frage, wie weit Objektiv etwas mit der Erscheinung zu tuen haben muss oder vielleicht auf einer geistigen Basis steht (wenn man sagt, Objektiv = mit tatsächlicher Wirksamkeit verbunden)?
Wäre es dann nicht gar weniger logisch, sofern man diesem, einen Namen geben kann und es logisch, sprich in einen sinnvollen Zusammenhang zu etwas (z.B. zu einem Haus) stellt?


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