Kritik der Urteilskraft - Kant (alle)

Devino M., Freitag, 09. Mai 2014, 01:11 (vor 3897 Tagen) @ Devino M.

XII. Einteilung der Kritik der Urteilskraft
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Um nun eine Kritik der Urteilskraft (welches Vermögen gerade ein solches ist, das, obzwar auf Prinzipien a priori gegründet, doch niemals den Stoff zu einer Doktrin abgeben kann) einzuteilen, ist die Unterscheidung zum Grunde zu legen, daß nicht die bestimmende, sondern bloß die reflektierende Urteilskraft eigene Prinzipien a priori habe; daß die erstere nur schematisch, unter Gesetzen eines andern Vermögens (des Verstandes), die zweite aber allein technisch (nach eigenen Gesetzen), verfahre und daß dem letzten Verfahren ein Prinzip der Technik der Natur, mithin der Begriff einer Zweckmäßigkeit, die man an ihr a priori voraussetzen muß, zum Grunde liege, welche zwar nach dem Prinzip der reflektierenden Urteilskraft nur als subjektiv, d.i. beziehungsweise auf dieses Vermögen selbst notwendig von ihm vorausgesetzt wird, aber doch auch den Begriff einer möglichen objektiven Zweckmäßigkeit, d.i. der Gesetzmäßigkeit der Dinge der Natur als Naturzwecke, bei sich führt.

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Reflektierende Urteilskraft muss als subjektiv gelten, da sie sonst nicht die Dynamik aufbrächte, um als mehr denn ein Messinstrument zu gelten (als schematische Vorlage, soweit diese zur Messung von etwas entworfen wurde).
Andererseits muss sie auch eine objektive Zweckmäßigkeit beinhalten, wodurch erst eine Nachprüfbarkeit gewährt würde (um Willkür auszuschließen).

Und so darf die Urteilskraft bei Kant sich erst seiner eigenen Kritik stellen und sich bewähren... ;-)


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