Über Transzendenz - K.d.U. - Kant (alle)

Devino M., Dienstag, 06. Mai 2014, 00:07 (vor 3900 Tagen) @ Devino M.

IX. Von der Teleologischen Beurteilung - Kritik der Urteilskraft - I. Kant
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Der Begriff der Naturzwecke ist also lediglich ein Begriff der reflektierenden Urteilskraft zu ihrem eigenen Behuf, um der Kausalverbindung an Gegenständen der Erfahrung nachzugehen. Durch ein teleologisches Prinzip der Erklärung der innern Möglichkeit gewisser Naturformen wird unbestimmt gelassen, ob die Zweckmäßigkeit derselben absichtlich, oder unabsichtlich sei. Dasjenige Urteil, welches eines von beiden behauptete, würde nicht mehr bloß reflektierend, sondern bestimmend sein, und der Begriff eines Naturzwecks würde auch nicht mehr ein bloßer Begriff der Urteilskraft, zum immanenten (Erfahrungs-)Gebrauche, sondern mit einem Begriffe der Vernunft, von einer über die Natur gesetzten absichtlich wirkenden Ursache, verbunden sein, dessen Gebrauch transzendent ist, man mag in diesem Falle bejahend, oder auch verneinend urteilen wollen.

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Eigentlich könnte man annehmen, die Transzendenz wäre bereits dadurch gegeben, dass etwas in seiner Eigentümlichkeit, nach seinem Zweck beurteilt würde. Vor allem gerade ohne Beimischung weiterer Dinge, außer der Mittel, die der Reflektion eigen sind. Aber Kant führt die Transzendenz erst an dem Punk an, wo die Absicht zur Zweckmäßigkeit beigelegt wird und es ja dann um Bestimmung und nicht mehr um ein rein reflektierendes Urteil geht.

Wenn man sich fragt, was die Transzendenz letzten Endes ausmacht, ergibt doch das letztere tatsächlich mehr Sinn.

In dem Fall ändert die Transzendenz ja nichts an der Naturform und beeinflusst diese ja nicht, sondern erhebt sich lediglich vermittels der Vernunft und behandelt eben die Naturform rein transzendent. Bei etwas, dass lediglich in Bezug zu etwas steht, ohne in Resonanz zu treten, könnte man wohl noch nicht von Transzendenz sprechen.


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