I.Kant: Urteilen (alle)

Devino M., Mittwoch, 31. Mai 2017, 10:03 (vor 2778 Tagen) @ Devino M.

"Ein Urteil ist die Vorstellung der Einheit des Bewusstseins verschiedener Vorstellungen, oder die Vorstellung des Verhältnisses derselben, sofern sie einen Begriff ausmachen."

- Immanuel Kant -
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Ein Urteil ist die Überzeugung aus einer Summe oder einem Stand den richtigen Überblick oder Einblick gewonnen und gezogen zu haben. Jedenfalls legt man sich damit bis zu einem gewissen Grad selbst fest, und entscheidet bis zu einem gewissen Grad alles andere auszuschließen, was diesem Urteil zuwiderliefe.

Im Falle von Begriffen ist es notwendig, denn ohne ein zugrunde liegendes Urteil gäbe es keinerlei Begriff von Bedeutung, und Sprache wäre ohne eine Spezies urteilender Wesen gar nicht erst möglich. Denn die dem Begriff zugrunde liegende Anschauung oder Vorstellung, ist der Wesenskern der Sprache und nicht bloß eine zufällige Aneinanderreihung von Buchstaben.

Daher ist Urteilen wesentlich, und im Urteilen liegt bis zu einem gewissen Grad der Stand einer Urteilenden Spezies begründet. Denn nur so viel an Erkenntnis ist vorherrschend, wie ein Umfang von erfassten Ideen geben ist, zu deren Urteilsfähigkeit man gelangt ist.


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