Das Recht für sich gepachtet? - BG 7:13 (alle)

Devino M., Sonntag, 29. Januar 2017, 02:40 (vor 2916 Tagen) @ Devino M.

Bhagavad Gita 7:13

Yogananda:
Die Welt der Sterblichen erkennt Mich nicht, der Ich unwandelbar und jenseits aller Eigenschaften bin, weil sie durch die dreifache Erscheinungsform der Natur getäuscht wird.

Prabhupada:
Getäuscht von den drei Erscheinungsweisen [Tugend, Leidenschaft und Unwissenheit], kennt die gesamte Welt Mich nicht, der Ich über den Erscheinungsweisen stehe und unerschöpflich bin.

Reclam:
Von der drei "Gunas" Spiel verwirrt,
Erkennt mich nicht, betört, die Welt
Als den, der unvergänglich groß
Seit Ewigkeit das All erhält.

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Alles was man anfasst, gehört irgendwohin und ist es einem fern, dann führte man sich selber fort, ist es einem nah, so führte man sich drum zu sich näher hin.

Vergleichen lässt es sich ein wenig damit, dass keiner das Recht auf seiner Seite dauerhaft pachten kann. Entweder ist man hinsichtlich einer Sache im Recht und bewegt sich auf der Seite der Rechtschaffenheit, oder man ist außerhalb, so hätte man aber das Recht nicht bei sich.

Das Recht ruht also auf der Seite einer Sache oder Sachlage u.dgl., nicht jedoch auf der Seite vom Illusionären Ich-Gefühl (Ahamkara), denn wäre man ohnedem (keine Maya-Persönlichkeit mehr), wie könnte das Recht aufhören zu bestehen?

Und ist kein vollständiges Erkennen da, dann kann es sich auch nicht vollständig um die Seele oder mehr noch um das Höhere Selbst handeln. Denn was wäre dann das davon, was nicht erkennen kann? Wie es von Krishna heißt, dass die Höchste Persönlichkeit Gottes alles erkennt, was war, ist und sein wird.

Natürlich mag es noch allerlei anderes geben, z.B. Kollektive Anteilnahme. Dies bleibt nicht aus und ist nichts ungewöhnliches. Denn jeder vertritt doch stets eine gewisse Generation, wie einen Jahrgang, ein Geschlecht, eine Rasse, eine Nation, und noch vieles andere mehr noch.

Doch für alles kann gesagt werden, keiner hat das Recht auf seiner Seite allein, es liegt in keinerlei Parteilichkeit, sondern es liegt bei dem, sich in der Rechtschaffenheit zu bewegen und darauf zu achten, sich dort aufzustellen, wo es Recht ist, weil es Recht ist. Zwar fast schon so, als wäre es eines dieser Dinge, derer man sich zugehörig wähnt oder es vorübergehend auch ist, doch stets hinsichtlich einer Sache.

Um es mehr auf einen einfachen Nenner möglichst zu bringen, kann man wohl sagen, "das Recht ist bei der Sache, die länger währt und bleibt, als eine andere". Und nur Gott selbst kann das Recht für sich beanspruchen, ohne auch nur irgend einer Anmaßung überhaupt verfallen zu können, wenn doch alle Sachen von und in ihm ruhen, und so wie er der Ursprung und die letzte Ursache von allem bleibt, wie er sich auch selbst in seiner Vollständigkeit darin erkennt...


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