Kant - Gewissenskultivierung und Verstandestraining (alle)
Was ist das 'Gewissen'?
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....Das Gewissen als Bewusstsein eines inneren autonomen Gerichtshofs im Menschen, „vor welchem sich seine Gedanken einander verklagen und entschuldigen“ (Kant, Metaphysik der Sitten, 1797, Anmerkungen zur Tugendlehre;
Es sei eine „sich selbst richtende moralische Urteilskraft“. Der Mensch sei dabei sein eigener Ankläger, Angeklagter und (als Gott vorgestellter) Richter.
Ermöglicht werde diese Gewissensautonomie durch die Vernunftautonomie jedes Menschen.
Jeder habe nämlich die Möglichkeit, unabhängig von Kirche, Gesellschaft und Tradition vernünftig und moralisch im Gewissen zu urteilen. Er sei frei in seinem Gewissen – wenn er denn über sich selbst zu Gericht sitze.
Eine Gewissensbildung ist nach Kant eigentlich unnötig.
Jeder könne jederzeit seinen „inneren Gerichtshof“ eröffnen. Aber bei vielen sei diese Fähigkeit verdunkelt.
Deshalb sollten Pädagogen zwei Dinge fördern:
Verstandestraining und Gewissenskultivierung. Diese Übungen seien notwendig, damit jeder jederzeit sich selbst richten kann.
Dieses kantische Konzept wirkt bis heute nach.
Das Grundgesetz (Artikel 4,3) und das entscheidende Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Wehrdienst von 1961 haben es übernommen:
'(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.'
In der → Pädagogik und → Religionspädagogik ist es allerdings obsolet geworden. Die Erfahrung spricht gegen einen „inneren Gerichtshof“. Und für irrtumsfrei hält man ihn erst recht nicht.
2X4 MACHT 9- PIPPI LANGSTRUMPF
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