Die vorab gesetzte Moralische Bedingung - KdU (alle)
Kritik der Urteilskraft - I. Kant -
§ 87. Von dem Moralischen Beweise des Daseins Gottes
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Das moralische Gesetz, als formale Vernunftbedingung des Gebrauchs unserer Freiheit, verbindet uns für sich allein, ohne von irgend einem Zwecke, als materialer Bedingung, abzuhangen; aber es bestimmt uns doch auch, und zwar a priori einen Endzweck, welchem nachzustreben es uns verbindlich macht: und dieser ist das höchste durch Freiheit mögliche Gut in der Welt.
Die subjektive Bedingung, unter welcher der Mensch (und nach allen unsern Begriffen auch jedes vernünftige endliche Wesen) sich, unter dem obigen Gesetze, einen Endzweck setzen kann, ist die Glückseligkeit. Folglich das höchste in der Welt mögliche, und, so viel an uns ist, als Endzweck zu befördernde, physische Gut ist Glückseligkeit: unter der objektiven Bedingung der Einstimmung des Menschen mit dem Gesetze der Sittlichkeit, als der Würdigkeit glücklich zu sein.
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Einer sich selbst vorab gesetzten Moralischen Bedingung gerecht zu werden und zu folgen, ist vor allem einer freien Absicht zugrunde gelegt, und hebt uns gerade dann aus dem bloßen materiellen Streben und Dasein heraus, empor zu dem, was über der physischen Bedingtheit steht.
Es ist fraglich, ob die freie Entscheidung einer selbst gewählten Moralischen Ausrichtung an Wert gewinnt, wenn sie einer bestimmten Ideologie untergeordnet, und damit in ihrer Freiheit in gewisser Weise beschnitten und diese zugunsten der Ideologie einbüßen sollte, vor allem wenn Letztere mehr geborgt (z.B. aus einer ganz bestimmten Theologischen Richtung) und zudem selbst wenig reflektiert und für sich erkennt und gewonnen werden konnte.
Denn das aus sich heraus Geborene lässt einem nicht nur mehr Freiheit, es lässt auch mehr Raum dafür, was einem zukommen kann. Aber doch ist dem, was mehr zum Guten und in größerem Umfang zu diesem beizutragen vermag, durchaus der Vorzug zu gewähren.
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