Mitteilbarkeit einer Empfindung - KdU / BG 15:7,8 (alle)

Devino M., Donnerstag, 19. Juni 2014, 01:09 (vor 3856 Tagen) @ Devino M.

§ 39. Von der Mitteilbarkeit einer Empfindung

Wenn Empfindung, als das Reale der Wahrnehmung, auf Erkenntnis bezogen wird, so heißt die Sinnenempfindung; und das Spezifische ihrer Qualität läßt sich nur als durchgängig auf gleiche Art mitteilbar vorstellen, wenn man annimmt, daß jedermann einen gleichen Sinn mit dem unsrigen habe: dieses läßt sich aber von einer Sinnesempfindung schlechterdings voraussetzen. So kann dem, welchem der Sinn des Geruchs fehlt, diese Art der Empfindung nicht mitgeteilt werden; und, selbst wenn er ihm nicht mangelt, kann man doch nicht sicher sein, ob er gerade die nämliche Empfindung von einer Blume habe, die wir davon haben. Noch mehr unterschieden müssen wir uns aber die Menschen in Ansehung der Annehmlichkeit oder Unanehmlichkeit bei der Empfindung eben desselben Gegenstandes der Sinne vorstellen, und es ist schlechterdings nicht zu verlangen, daß die Lust an dergleichen Gegenständen von jedermann zugestanden werde. Man kann die Lust von dieser Art, weil sie durch den Sinn in das Gemüt kommt und wir dabei also passiv sind, die Lust des Genusses nennen.
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Diese Lust muß notwendig bei jedermann auf den nämlichen Bedingungen beruhen, weil sie subjektive Bedingungen der Möglichkeit einer Erkenntnis überhaupt sind, und die Proportion dieser Erkenntnisvermögen, welche zum Geschmack erfordert wird, auch zum gemeinen und gesunden Verstande erforderlich ist, den man bei jedermann voraussetzen darf. Eben darum darf auch der mit Geschmack Urteilende (wenn er nur in diesem Bewußtsein nicht irrt, und nicht die Materie für die Form, Reiz für die Schönheit nimmt) die subjektive Zweckmäßigkeit, d.i. sein Wohlgefallen am Objekte jedem andern ansinnen, und sein Gefühl als allgemein mitteilbar, und zwar ohne Vermittlung der Begriffe, annehmen.
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Bhagavad Gita 15:7-8
Ein ewiger Teil meines Selbst, das sich als lebende Seele in allen Wesen offenbart, zieht die sechs Sinne an - darunter das Sinnesbewusstsein -, die alle in Prakriti ruhen.

Wenn sich der Herr als Jiva mit einem Körper bekleidet, so bringt Er auch den Geist und die Sinne mit. Wenn Er diesen Körper verlässt, nimmt Er sie wieder mit und entschwindet - gleichwie der Wind den Duft (der Blumen) fortweht.
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Wie weit ist das eine mit Prakriti, sagen wir der Natur verbunden, dass andere mit dem Geist und der Seele?

Bei der vorherigen Betrachtung, hatten wir angenommen, dass allgemeine Geschmacksurteile entweder auf einem bestimmten Menschentypus oder der Erfahrung als solches liegen, als Basis überhaupt um eine Allgemeingültigkeit dem beilegen zu können.

Nun könnte man das ganze noch etwas präzisieren und sagen, dass es an der Mitteilbarkeit überhaupt auszumachen ist, wie weit eine Allgemeingültigkeit in Empfindung und auch im Geschmacksurteil gegeben ist.

Wenn wir vom Körper ausgehen, dann ist allein durch die Ähnlichkeit der Genetik anzunehmen, dass Übereinstimmung in sehr hohem Maß gegeben ist. Wenn wir die geistigen Gesetzmäßigkeiten nehmen, auch hier bis weit ins sogenannte Subjektive hinein, sind ebenfalls allgemein gültige Bedingungen für jedermann gegeben. Das wäre das Mitteilbare, worauf allgemeine Empfindung und darauf aufbauend auch allgemeine Geschmacksurteile ausgemacht werden können.

Nehmen wir jetzt aber die Seele hinzu, dann kann man annehmen, dass nicht jede Seele, in selber weise, die Sinnesempfindung qualifizieren wird. Die spezifische Qualifizierung, wenn die Seele als Empfindungsbrücke zwischen dem Geist und der Prakriti agiert, ist der nicht mitteilbare Teil, den man nicht bei jedermann voraussetzen kann und wo man wohl vergebens bemüht sein wird, eine Übereinstimmung zu finden.


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