Bestimmbarkeit allgemeiner Geschmacksurteile - KdU (alle)
§ 37. Was wird eigentlich in einem Geschmacksurteile von einem Gegenstande a priori behauptet?
Daß die Vorstellung von einem Gegenstande unmittelbar mit einer Lust verbunden sei, kann nur innerlich wahrgenommen werden, und würde, wenn man nichts weiter als dieses anzeigen wollte, ein bloß empirisches Urteil geben. Denn a priori kann ich mit keiner Vorstellung ein bestimmtes Gefühl (der Lust oder Unlust) verbinden, außer wo ein den Willen bestimmendes Prinzip a priori in der Vernunft zum Grunde liegt; da denn die Lust (im moralischen Gefühl) die Folge davon ist, eben darum aber mit der Lust im Geschmacke gar nicht verglichen werden kann, weil sie einen bestimmten Begriff von einem Gesetze erfordert: da hingegen jene unmittelbar mit der bloßen Beurteilung, vor allem Begriffe, verbunden sein soll. Daher sind auch alle Geschmacksurteile einzelne Urteile, weil sie ihr Prädikat des Wohlgefallens nicht mit einem Begriffe, sondern mit einer gegebenen einzelnen empirischen Vorstellungen verbinden.
Also ist es nicht die Lust, sondern die Allgemeingültigkeit dieser Lust, die mit der bloßen Beurteilung eines Gegenstandes im Gemüte als verbunden wahrgenommen wird, welche a priori als allgemeine Regel für die Urteilskraft, für jedermann gültig, in einem Geschmacksurteile vorgestellt wird. Es ist ein empirisches Urteil: daß ich einen Gegenstand mit Lust wahrnehme und beurteile. Es ist aber ein Urteil a priori: daß ich ihn schön finde, d.i. jenes Wohlgefallen jedermann als notwendig ansinnen darf.
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Es gibt so viele Mittel nicht, um es an diesen festmachen zu können, was die Allgemeingültigkeit der Geschmacksurteile anbetrifft, vor allem, da ein Kennzeichen dieser, ja die Subjektivität ist und allein hier bereits viele Maßstäbe, an denen jedenfalls etwas als fest ausgemacht gilt, nicht greifen können.
Nebst dem also, auf das Empirische zu setzen, könnte man evtl. noch danach gehen, einem gewissen Menschenschlag/Menschentypus gewisse Kategorien von Gegenständen beizulegen und davon auszugehen, dass sie generell gefallen müssen.
Das Wesentlichste und eher Allgemeingültige ist allerdings eben dies, dass rundweg die Mehrheit, mit einem bestimmten Gegenstand schlichtweg ähnliche positive Erfahrungen gemacht haben muss und eben das Empirische zur Bestimmbarkeit eines allgemeinen Geschmacksurteils zu nehmen. Sicherlich wird der, angenommen er verbindet eine unangenehme Erfahrung, dem nicht beistimmen, aber dieses liegt ja nicht zwingend an dem Gegenstand, sondern mehr an einer ungewöhnlicheren Begebenheit und gilt von daher nicht als Maßstab, sondern als Ausnahme, gerade wenn nicht anzunehmen ist, dass diese Form der Begebenheit gewöhnlich oder allgemein als zum Gegenstand gehörig anzunehmen ist.
Anders gesagt, wenn Einzelne aus der Reihe tanzen, aber noch eine Reihe erkennbar ist, an derer erstere ausgemacht werden können, dann kann immer noch ausgemacht werden, was die Reihe ausmacht!
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Devino M.,
16.06.2014, 00:35
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