Unterscheidung vom Teilbaren & Unteilbaren - LU (alle)

Devino M., Montag, 18. September 2017, 00:45 (vor 2433 Tagen)

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 2.B. III. 1.K
§2. Einführung der Unterscheidung zwischen unselbständigen und selbständigen Gegenständen (Inhalten)

... In so weitem Sinne wird der Terminus Teil in der gewöhnlichen Rede nicht verstanden. Versuchen wir die Einschränkungen zu präzisieren, die ihren Teil-Begriff von dem unsrigen unterscheiden, so stoßen wir auf jenen fundamentalen Unterschied, welchen wir als den Unterschied der selbständigen und unselbständigen Teile bezeichnen. Wo von Teilen schlechthin die Rede ist, pflegt man die selbständigen Teile (wir sagen bezeichnend: die Stücke) im Auge zu haben. Da jeder Teil zum eigenen Gegenstand (oder, wie man auch zu sagen pflegt, "Inhalt") eines auf ihn zielenden Vorstellens werden und somit als Gegenstand (Inhalt) bezeichnet werden kann, so weist die eben berührte Unterscheidung der Teile auf eine solche der Gegenstände (Inhalte) überhaupt hin. Der Terminus Gegenstand ist dabei immer im weitesten Sinne genommen.

... Unter dem Gesichtspunkt der Zusammengehörigkeit scheiden sich die jeweils zusammen vorgestellten (bzw. im Bewusstsein zusammenseienden) Inhalte in zwei Hauptklassen: selbständige Inhalte und unselbständige. Selbständige Inhalte sind da vorhanden, wo die Elemente eines Vorstellungskomplexes [Inhaltskomplexes] ihrer Natur nach getrennt vorgestellt werden können; unselbständige Inhalte da, wo dies nicht der Fall ist.
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Möchte man überhaupt zu irgendeiner Handhabe hinsichtlich irgend eines Gegenstandes einer/unserer Betrachtung gelangen, so ist Unterscheidung ein Notwendiges. In der Unterscheidung findet also auch ein Einteilen und so in weitläufigem Sinne ein Teilen statt.

Das Teilen in diesem Sinne meint nicht zwingend ein zergliedern oder zerstückeln. Es kann genau genommen sogar in einem vereinenden Sinne gesehen werden. Indem z.B. ein Element heraus- bzw. hervorgehoben wird, welches einen Gegenstand gemeinsam mit anderen Gegenständen einer Art vereint.

Somit wird aus einem Gegenstand eine Art nach Qualitätsmerkmalen, und der Art nach ließen sich auf Funktionen zuweisen, mit welchen der Gegenstand eine Handhabe erhält, die ohne dieses Merkmal nicht gegeben wäre. So im Falle eines Werkzeugs wird aus einem Einzelgegenstand, welcher vielleicht nur als Anschauungsobjekt diente, ein Gegenstand mit dem sich in bestimmter Weise spezifische Arbeiten verrichten ließen.

Also erhielte der Gegenstand erst durch Unterteilung und im weiteren Sinne durch eine Unterordnung zu einer Art, ein Prädikat, welches ihn von einem bloß beliebigen Objekt der Sinne, zu einem Werkzeug zur handwerklichen Arbeit werden ließe.

Daran lässt sich veranschaulichen wie elementar Unterscheidungsvermögen ist. Es lässt überhaupt erst eine gesonderte Qualifizierung zu, und letztlich wird dadurch erst eine Handhabe ermöglicht. Daher hat es bei weitem nichts Teilendes im engen Sinne besehen.

Eine andere Frage wäre, wie weit eine Unterteilung tatsächlich an einem Gegenstand oder allgemeinhin einem Objekt angetroffen oder gegeben sein müsse, oder es schon genügte, wenn wir in uns selbst (d.h. in einer mehr psychologischen Weise z.B.) eine Unterscheidung vornehmen können, womit eine Handhabe dadurch bereits entsteht und ermöglicht würde?


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