Konstitution zum Studium von Gesetzen - LU (alle)

Devino M., Sonntag, 21. Mai 2017, 23:41 (vor 2553 Tagen) @ Devino M.

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 1.B. 7.K.
§ 39. Der Anthropologismus in Sigwarts Logik

Gibt es keine intelligenten Wesen, sind sie durch die Naturordnung ausgeschlossen, also real unmöglich - oder gibt es für gewisse Wahrheitsklassen keine Wesen, die ihrer Erkenntnis fähig sind - dann bleiben diese idealen Möglichkeiten ohne erfüllende Wirklichkeit; das Erfassen, Erkennen, Bewusstwerden der Wahrheit (bzw. gewisser Wahrheitsklassen) ist dann nie und nirgend realisiert. Aber jede Wahrheit an sich bleibt, was sie ist, sie behält ihr ideales Sein. Sie ist nicht "irgendwo im Leeren", sondern ist eine Geltungseinheit im unzeitlichen Reiche der Ideen. Sie gehört zum Bereich des absoluten Geltenden, in den wir zunächst all das einordnen, von dessen Geltung wir Einsicht haben oder zum mindesten begründete Vermutung, und zu dem wir weiterhin auch den für unser Vorstellen vagen Kreis des indirekt und unbestimmt als geltend Vermuteten rechnen, also dessen, was gilt, während wir es noch nicht erkannt haben und vielleicht niemals erkennen werden.
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Wie im Falle von Gravitationsgesetzen, gelten doch diese auch, ohne das eine erkennende Spezies sich ihrer bewusst ist und ihnen Anerkennung zollt. Wenngleich jedoch, gäbe es überhaupt keine Spezies die solcherlei erfasste, so gäbe es keine Intelligenz, die sich solcher bewusst würde.

Doch ist aber anzunehmen, dass ja basierend auf irgend einer vorhandenen Idee sich irgend eine Spezies also auch als Formbauer betätigte, damit überhaupt etwas dahingehend werde. Jedoch bräuchte sich die Spezies der Formbauer nicht dessen in vollem Umfange bewusst sein, was es zu erschaffen pflegte. Doch die Intelligenz, die eine solche Idee entwickelte durchaus.

Also kann man sagen, zwar benötigt Logik oder Gesetzte an sich durchaus einer Intelligenz, jedoch nicht der Intelligenz einer jeden Spezies, um zu bestehen. Eine Spezies erkennt nur die Gesetze in deren Wirkungsbereich sie sich befindet und in der Konstitution ist ein Studium dessen zu betreiben.


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