Notwendigkeit und Allgemeinheit - BG 12:17 (alle)

Devino M., Donnerstag, 23. März 2017, 23:48 (vor 2861 Tagen) @ Devino M.

Bhagavad Gita 12:17

Yogananda:
Wer bei frohen und traurigen Ereignissen (Aspekten in der Welt der Erscheinungen) weder übermäßige Freude noch Abscheu empfindet, wer frei von Kummer und Begierden ist und den relativen Zustand des Bewusstseins von Gut und Böse überwunden und sich Mir ganz ergeben hat - der ist Mir lieb.

Prabhupada:
Wer weder frohlockt noch bekümmert ist, weder klagt noch etwas begehrt und sowohl glückverheißenden wie auch unglückverheißenden Dingen entsagt - ein solcher Gottgeweihter ist Mir sehr lieb.

Reclam:
Wer weder zu- noch abgeneigt,
Wer nichts beklagt und nichts begehrt,
Wen weder Glück noch Unglück rührt,
Auch der ist meiner Gnade wert.

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Man kann wohl nicht Sein und Nicht-Sein zugleich. Ebenso ist es mit dem was grundsätzlich besteht oder bestehen muss, weil es die Grundlage der Existenz einer bestimmten Ebene bildet. Manches davon ist der Bereich, den man bewusst pflegt oder sich darin bewegt und agiert, manches ist im Unterbewusstsein aktiv und läuft instinktiv oder auf Automatik. Dann gibt es auch solches, was Notwendig von einem zu tätigen ist, und solches, was Allgemeiner Natur entspricht.

Die mehrheitlichen Schwierigkeiten entstehen, wenn das was Notwendig von einem zu tätigen ist, nicht ausgeführt wird. Denn damit wird meist dasjenige, was von den meisten anderen auch als notwendig zu tätigen ist in Anspruch genommen oder leicht belastet.

Ist es das Allgemeine, dann deswegen, weil es Keinermanns Notwendigkeit ist, daher Allgemein genannt werden kann. Und so auch keiner darauf einen besonderen Anspruch haben wird, weil es Keinermanns Notwendigkeit ausmacht. Allerdings nur vom Grundsatz gesprochen, im moralischen Sinne, vom technischen Standpunkt kann es durchaus nach der Art der Zusammensetzung und Verhältnisse noch etwas anders liegen.

Das Allgemeine ist auch das, was über die bloße Notwendigkeit hinausgeht, und somit erst allerlei gehobene Qualität einführt. Es ist daher grundsätzlich ein Privileg, mit diesem (worin und was es auch sein mag) arbeiten zu können, was das Allgemeine bildet. Jedoch ist für einen dann immer noch alle Notwendigkeit an erster Stelle zu setzen, weil Notwendig bleibt, was Notwendig ist. Und vor allem, wenn das Notwendige nicht besorgt wird, kann kaum ein Anspruch auf das Allgemeine bestehen (wenn es sich allein aus technischen Verhältnissen nicht ohnehin so fällt und sich verhält, dass man zum Notwendigen dann versetzt wird).

Wie das Notwendige seine Bedingungen und Erfordernisse hat, so hat das Allgemeine seine Anfordernisse und Regeln. Die Regeln sind für Jedermann von Gültigkeit, da diese den Umgang und Verkehr in dem bestimmten Allgemeinen regeln. Und damit es das Allgemeine für Jedermann ist, welcher sich darin betätigt.

Auch ließe sich dies nicht immer zu Gesetzen formulieren, da es damit das Allgemeine zu einer Art Notwendigkeit machen würde und werden ließe. Vielmehr ist es im Allgemeinen erforderlich, selber dieses in seiner Art zu erkennen, und im Erkennen des bestimmten Allgemeinen würden auch die dem zugrunde liegenden Regeln erkannt. Vielmehr unter Anerkennung dieser Regeln, bewegt man sich erst recht in diesem Allgemeinen.

Andernfalls landet man früher oder später notwendig im Notwendigen, allerdings hieße das Mindestnotwendige oder Erforderliche, auch den Verzicht auf die Qualitäten, die dem Allgemeinen zugrunde liegen und aus dem Notwendigen allein gar nicht erwachsen können. Gäbe es denn allerlei Künste ohne das Allgemeine? Gäbe es aber jemanden, der sich ohne das Notwendige erfüllt zu wissen, den Künsten auch nach ihrer Art der freiheitlichen Zuwendung, entsprechend überhaupt widmen könnte?


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