Bestimmende/Reflektierende Urteilskraft - KdU (alle)
Kritik der Urteilskraft - I. Kant - § 74
Wir verfahren mit einem Begriffe (wenn er gleich empirisch bedingt sein sollte) dogmatisch, wenn wir ihn als unter einem anderen Begriffe des Objekts, der ein Prinzip der Vernunft ausmacht, enthalten betrachten, und ihn diesem gemäß bestimmen. Wir verfahren aber mit ihm bloß kritisch, wenn wir ihn nur in Beziehung auf unser Erkenntnisvermögen, mithin auf die subjektiven Bedingungen, ihn zu denken, betrachten, ohne es zu unternehmen, über sein Objekt etwas zu entscheiden. Das dogmatische Verfahren mit einem Begriffe ist also dasjenige, welches für die bestimmende, das kritische das, welches bloß für die reflektierende Urteilskraft gesetzmäßig ist.
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Um diese Sätze, mit anderen Worten widerzugeben, könnte man sagen:
Auf uns selbst betrachtet und sich auseinander setzend mit etwas, gehörte zur reflektierenden, hin auf ein Objekt bezogen, diesem etwas zuordnend, gehörte zur bestimmenden Urteilskraft. Wobei es im Dogma mündet, eine Zuordnung unternehmen zu wollen, wenn wir sie zum Objekt gehörig annehmen, es aber mehr nur zu unserer individuellen Erfahrung, aber nicht grundsätzlich zum Objekt gehörig objektiv feststellbar wäre. Allerdings bliebe es eine kritische Betrachtung, wenn wir es auf uns und nur die Auseinandersetzung mit dem Objekte hin beziehen, ohne sich darauf zu versteifen, es zum Objekt gehörig anzunehmen bzw. feststellen zu wollen.
Es ist also ein Unterschied, ob man sich mit Etwas befasst und bei sich damit bleibt, oder es unbedingt mit etwas verbunden betrachten möchte, selbst wenn in allen Fällen es ja in uns bliebe, soweit wie es nicht nach außen hin zum Ausdruck kommt. Bliebe man beim Ersteren, wäre nahezu alles denkbar, ohne eine anderweitige Wirkung, außer der auf uns selbst, zu haben. Wenn wir aber zum nächsten Schritt gehen und sei es nur in uns selbst, könnte man dennoch das Verhältnis zum Objekte hin belasten, weil man sich nicht im rechten Verhältnis dazu aufstellt, wenn man Zuordnungen vornimmt, die vom Objekt nicht getragen werden. Denn wenn wir so verfahren, wird meist ein Teil in uns davon ausgehen, dass es wahr ist, sonst wäre ja auch eine Annahme in sich diesbezüglich nicht denkbar und wenn ein Teil es so als wahr annimmt, wird dieser auch entsprechend, und sei es nur unbewusst, so darauf reagieren, als wäre es wahr.
Von daher wäre es auch denkbar, dass u.a. in Religiösen Kontexten so einige Konflikte nicht anzutreffen wären oder entschärft werden könnten, wenn man sich hinreichend mit diesen Gedanken befassen würde. So könnte es dazu führen, dass wesentlich mehr Aussagen von einer reflektierenden anstelle einer bestimmenden Urteilskraft ausgingen. Weniger würde man dadurch nicht bewirken, denn es würde ja das Innere Verhältnis der Betreffenden eher verbessern, als es durch Geltungsaussprüche lediglich zu etwas hin überbetonen, was womöglich bereits durch die reflektierende Urteilskraft hinreichend hinsichtlich der Objektivität in Frage gestellt würde und somit gänzlich aus der Welt geschafft werden könnte, um sich gegebenenfalls anstelle dem, Wesentlicherem zuwenden zu können.
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