Zweck und Zweckmäßigkeit überhaupt - KdU (alle)

Devino M., Mittwoch, 21. Mai 2014, 23:52 (vor 3884 Tagen) @ Devino M.

§ 10. Von der Zweckmässigkeit überhaupt

Wenn man, was ein Zweck sei, nach seinen transzendentalen Bestimmungen (ohne etwas Empirisches, dergleichen das Gefühl der Lust ist, voraussetzten) erklären will: so ist Zweck der Gegenstand eines Begriffs, sofern dieser als die Ursache von jenem (der reale Grund seiner Möglichkeit) angesehen wird; und die Kausalität eines Begriffs in Ansehung eines Objekts ist die Zweckmäßigkeit (forma finalis). Wo also nicht etwa bloß die Erkenntnis von einem Gegenstande, sondern der Gegenstand selbst (die Form oder Existenz desselben) als Wirkung, nur als durch einen Begriff von der letztern möglich gedacht wird, da denkt man sich einen Zweck. Die Vorstellung der Wirkung ist hier der Bestimmungsgrund ihrer Ursache, und geht vor der letztern vorher. Das Bewußtsein der Kausalität einer Vorstellung in Absicht auf den Zustand des Subjekts, es in dem selben zu erhalten, kann hier im allgemeinen das bezeichnen, was man Lust nennt; wogegen Unlust diejenige Vorstellung ist, die den Zustand der Vorstellung zu ihrem eigenen Gegenteile zu bestimmten (sie abzuhalten oder wegzuschaffen) den Grund enthält.

Das Begehrungsvermögen, sofern es nur durch Begriffe, d.i. der Vorstellung eines Zwecks gemäß zu handeln, bestimmbar ist, würde der Wille sein. Zweckmäßigkeit aber heißt ein Objekt, oder Gemütszustand, oder eine Handlung auch, wenn gleich ihre Möglichkeit die Vorstellung eines Zwecks nicht notwendig voraussetzt, bloß darum, weil ihre Möglichkeit von uns nur erklärt und begriffen werden kann, sofern wir eine Kausalität nach Zwecken, d.i. einen Willen, der sie nach der Vorstellung einer gewissen Regel so angeordnet hätte, zum Grunde derselben annehmen. Die Zweckmäßigkeit kann also ohne Zweck sein, sofern wir die Ursachen dieser Form nicht in einem Willen setzen, aber doch die Erklärung ihrer Möglichkeit, nur in dem wir sie von einem Willen ableiten, uns begreiflich machen können. Nun haben wir das, was wir beobachten, nicht immer nötig durch Vernunft (seiner Möglichkeit nach) einzusehen. Also können wir eine Zweckmäßigkeit der Form nach, auch ohne daß wir einen Zweck (als die Materie des Nexus finalis) zum Grunde legen, wenigstens beobachten, und an Gegenständen, wiewohl nicht anders als durch Reflexion, bemerken.
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Man kann es sich schon schwer machen, etwas wissenschaftlich anzugehen, ohne auf empirische Mittel zurück zu greifen. In dem Falle lässt sich das mit Hilfe dessen, doch verhältnismäßig leicht darstellen wie ich finde.
Nehmen wir z.B. den Begriff der Erdanziehungskraft und ziehen wir daraus den Zweck, dass der Begriff den Zweck sogleich damit umfasst, dass die Erde hierdurch überhaupt zu einem festen Objekt zusammen gehalten wird.

Die Lust und Unlust ließe sich, wenngleich eben empirisch und nicht wissenschaftlich dargelegt, so erklären:
Wenn wir die Schwerkraft nehmen und uns ein Schwimmbecken mit einem Sprungturm vorstellen und das Erlebnis, des freien Falls, in uns haben/aufnehmen/erleben wollen, dann wäre es die Lust daran. Wenn wir in dem Zusammenhang aber die Vorstellung nehmen, unsanft auf dem Wasser aufzuschlagen, dann wäre es Unlust, diesen Schmerz nicht in sich aufnehmen/haben zu wollen.

Überhaupt wäre die Erdanziehung für mich mehr der Begriff, der sich nahe am Zweck selbst orientiert und dieser sich daraus leicht ableiten lässt. Während die Schwerkraft als solches gut die Zweckmäßigkeit hervorhebt, aus der auch diverse Möglichkeiten und Zusammenhänge abgeleitet werden können, aber man in Anbetracht derer, gar nicht auf den Zweck (in dem Fall die Erdanziehung als solches) kommen muss.


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