Pflicht - Tat - Auswirkung - BG 3:35 (alle)

Devino M., Donnerstag, 27. März 2014, 01:12 (vor 4119 Tagen) @ Devino M.

Bhagavad Gita 3:35

Yogananda BG
Es ist wichtiger, die eigene Pflicht (Svadharma), wenn auch unvollkommen, zu erfüllen, als die Pflicht irgendeines anderen (Paradharma), selbst wenn man diese gut erfüllt. Es ist besser, im Svadharma zu sterben; Paradharma birgt Furcht und Gefahren in sich.

Prabhupada BG
Es ist weit besser, die eigenen vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen, selbst wenn dies fehlerhaft geschieht, als die Pflichten eines anderen vollkommen zu erfüllen. Es ist besser, bei der Erfüllung der eigenen Pflicht unterzugehen, als den Pflichten eines anderen nachzukommen, denn dem Pfad eines anderen zu folgen ist gefährlich.
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Jeder hat seinen eigenen Weg und dies was ihm entspricht, dies ist dann der Fall, wenn es mit der eigenen höheren Wesenheit in Verbindung steht, sprich sich im Einklang mit der eigenen Seele befindet.

Den Weg eines anderen beschreiten, führt schnell dazu, dass man seinen eigenen Weg aus den Augen verliert und darüber hinaus auch, dass man andere davon abbringen kann, ihrer Pflicht nachzukommen.

Letzten Endes kann man wohl annehmen, dass einem nur das zukommen kann, was auf dem Weg der eigenen Seele liegt, ausgenommen der Konsequenzen, welche jede Tat (durch ihre Auswirkung) nach sich zieht.

Oft ist weniger mehr, ausgenommen, man erkennt klar, was zu tuen sei, was damit bereits zur eigenen Pflicht dadurch geworden ist.


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