Reflektierende Urteilskraft & Freiheit - I. Kant (alle)

Devino M., Samstag, 03. Mai 2014, 00:46 (vor 3649 Tagen) @ Devino M.

V. Von der Reflektierenden Urteilskraft
Die Urteilskraft kann entweder als bloßes Vermögen, über eine gegebene Vorstellung, zum Behuf eines dadurch möglichen Begriffs, nach einem gewissen Prinzip zu reflektieren, oder als ein Vermögen, einen zum Grunde liegenden Begriff durch eine gegebene empirische Vorstellung zu bestimmen, angesehen werden. Im ersten Falle ist sie die reflektierende, im zweiten die bestimmende Urteilskraft. Reflektieren (Überlegen) aber ist: gegebene Vorstellungen entweder mit andern, oder mit seinem Erkenntnisvermögen, in Beziehung auf einen dadurch möglichen Begriff, zu vergleichen und zusammen zu halten. Die reflektierende Urteilskraft ist diejenige, welche man auch das Beurteilungsvermögen (facultas diiudicandi) nennt.

Das Reflektieren (welches selbst bei Tieren, obzwar nur instinktmäßig, nämlich nicht in Beziehung auf einen dadurch zu erlangenden Begriff, sondern eine etwa dadurch zu bestimmende Neigung vorgeht) bedarf für uns eben so wohl eines Prinzips, als das Bestimmen, in welchem der zum Grunde gelegte Begriff vom Objekte der Urteilskraft die Regel vorschreibt und also die Stelle des Prinzips vertritt.
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Was bedeutet Freiheit anderes als Eigenständigkeit?
Was ist Eigenständigkeit, wenn nicht die Möglichkeit, selbst die Dinge zu Beurteilen?
Wie kann etwas ohne eigenständige Reflektion tatsächlich beurteilt werden?

Sicher kann man etwas nach irgend welchen Kriterien einordnen, aber dies wäre ja mehr eine Art etwas zu messen, denn wirklich zu beurteilen.

Und so bleibt es nicht aus, dass die Freiheit von jedem eigenständig erworben werden muss, aber ein jeder darf freiwillig daran gehen, denn sonst ist es ja einer Sache untergeordnet und nicht eigener Freiheit!


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