Verhandlungssache - MdS (alle)
Die Metaphysik der Sitten - I. Kant - § C.
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Handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne, zwar ein Gesetz, welches mir eine Verbindlichkeit auferlegt, aber ganz und gar nicht erwartet, noch weniger fordert, daß ich ganz um dieser Verbindlichkeit willen meine Freiheit auf jene Bedingungen selbst einschränken solle; sondern die Vernunft sagt nur, daß sie in ihrer Idee darauf eingeschränkt sei und von anderen auch tätlich eingeschränkt werden dürfe; und dieses sagt sie als ein Postulat, welches gar keines Beweises weiter fähig ist. - Wenn die Absicht nicht ist, Tugend zu lehren, sondern nur, was recht sei, vorzutragen, so darf und soll man selbst nicht jenes Rechtsgesetz als Triebfeder der Handlung vorstellig machen.
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Jeder kann frei sein, wie er mag und kann...
Sofern man aber Dinge der Allgemeinheit nutzt und sie bloß zum eigenen Gebrauch abrichtet und zum eigenen Vorteil wenden möchte, dann sind diese dadurch noch lange nicht in eigenen Besitz übergegangen, denn wenn sie allgemein sind, dann sind sie es.
D.h. dann eher, dass man der Allgemeinheit das Recht einräumt, bei eben diesem mitzumischen, d.i. entweder es tätlich einzuschränken, etwas dazu nach eigenem belieben beizusteuern oder auch zu verändern, eben so wie ein Besitzer mit seinen Dingen umzugehen das Recht hat, als das Recht eines Besitzers.
Also kann man bei dem, was der Allgemeinheit ist, das was man daraus macht, entweder für diese und sich einbezogen in freiem Gebrauche verfahren und so allem auf seine Weise gerecht werden, oder sich als unfreier diesem unterstellen, dass andere oder jedermann darüber verfüge, der gleichen Anteil und Anspruch an diesem Allgemeinen hat.
Denn es zählt die Aufhängung unter der etwas subsumiert wird mehr, als in welcher Richtung daran gezogen wird. Das was allgemein ist, ist keine Verhandlungssache daher. Möchte man es zur eigenen Sache machen, ist es also wahrscheinlicher, dass man sich selber zur Verhandlungssache bloß macht, dort, wo und wie man sich einbringt und es anwendet.
So taugen manche Dinge nicht zur Diskussion, weil sie nicht verhandelbar sind oder dadurch nichts dazugewinnen können, in dem, wie sie sind; es sei denn man möchte sich selbst nur darin beschneiden und das, was man nur mit sich selbst ausmachen bräuchte, doch anderen zu ihrem Belieben zuführen...
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Devino M.,
04.01.2016, 00:53
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Devino M.,
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