das eigene innere Wesen - BG 18:41-44 (alle)

Devino M., Samstag, 23. August 2014, 21:46 (vor 3790 Tagen) @ Devino M.

Bhagavad Gita 18:41-44
O Schrecken der Feinde (Arjuna)! Die Pflichten eines Brahmanen, eines Kshatriyas, eines Vaishyas und auch eines Shudras hängen von den Gunas (Eigenschaften) ab, die dem jeweiligen eigenen Naturell entsprechen.

Die Pflichten eins Brahmanen bestehen in Gedankenbeherrschung, Zügelung der Sinne, Selbstzucht, Reinheit, Vergebung, Aufrichtigkeit, Weisheit, Selbst-Verwirklichung und dem Glauben an eine jenseitige Welt; sie entsprechen seinem eigenen Wesen.

Tapferkeit, starke Ausstrahlung, unerschütterliche Standhaftigkeit, Geschicklichkeit, Unerschrockenheit im Kampf, Großzügigkeit und Autorität sind die natürlichen Pflichten eines Kshatriyas.

Ackerbau, Viehzucht und Handel sind die natürlichen Pflichten des Vaishyas. Dienst an anderen ist die natürliche Pflicht der Shudras.
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Was entspricht einem wirklich?

Es hat ja nur geringen Nutzen, nachdem zu gehen, was man gern möchte. Entspricht es einem nicht, dann steht es auch nicht mit dem eigenen inneren Wesen in Verbindung und Einklang.

Und wenn man nicht bei sich etwas macht, dann läuft man auch eher Gefahr irgendwo etwas zu verpfuschen.

Je mehr man bei sich weg geräumt bekommt (und für diverse Hilfe wird man wohl gar nicht hinreichend dankbar sein können, vor allem, wenn man nicht weiß, wer einem wo alles bereits geholfen haben mag) umso schneller wird sich wohl der Kreis schliessen, mit dem, was von einem ausgeht und zu einem dann zurück kehrt und umso schneller das lernen, aber auch hier schon gehört ja das eigene innere Wesen immer dazu!


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