wie bei Geschäftsangelegenheiten

Bhairava, Mittwoch, 14. Dezember 2011, 20:22 (vor 4762 Tagen) @ Bhairava

Abgesehen von Fällen,
wo die Partner über den Tatbestand streiten,
weil ihr Gedächtnis versagt,
geht der Streit hier nämlich nicht
um den blossen Tatbestand
wie bei Geschäftsangelegenheiten:


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