Aristoteles: Nikomachische Ethik

Bhairava, Mittwoch, 14. Dezember 2011, 20:21 (vor 4762 Tagen)

Aristoteles: Nikomachische Ethik

Buch V, 10 - Teil 13

Eine Affekthandlung

Daher gilt mit Recht eine Affekthandlung
vor Gericht nicht als eine Tat,
die mit Vorbedacht geschehen ist:
am Anfang der Tat steht hier ja nicht
der vom Affekt Überwältigte,
sondern der andere,
der ihn in Zorn gebracht hat.


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