unter Zwang

Bhairava, Mittwoch, 23. November 2011, 22:04 (vor 4783 Tagen) @ Bhairava

Und das gleiche gilt,
wenn jemand lediglich unter Zwang und unfreiwillig
das Hinterlegte nicht zurückerstattet:
man muss dann sagen, dass er nur per accidens
einen Akt der Ungerechtigkeit begeht
und das tut, was unrecht ist.


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