per accidens

Bhairava, Mittwoch, 23. November 2011, 22:03 (vor 4783 Tagen) @ Bhairava

Denn jemand kann etwas Hinterlegtes
unfreiwillig und aus Furcht zurückerstatten,
und dann darf man von ihm nicht sagen,
er tue, was Recht ist,
oder er vollziehe einen Akt der Gerechtigkeit,
sondern nur, dass er das Richtige per accidens tut.


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