Gültigkeit - KdU (alle)

Devino M., Donnerstag, 19. April 2018, 11:25 (vor 2206 Tagen) @ Devino M.

Kritik der Urteilskraft §91 - Immanuel Kant

Gott, Freiheit und Seelenunsterblichkeit sind diejenigen Aufgaben, zu deren Auflösung alle Zurüstungen der Metaphysik, als ihrem letzten und alleinigen Zwecke, abzielen. Nun glaubte man, dass die Lehre von der Freiheit nur als negative Bedingung für die praktische Philosophie nötig sei, die Lehre von Gott und der Seelenbeschaffenheit hingegen, zur theoretischen gehörig, für sich und abgesondert dargetan werden müsse, um beide nachher mit dem, was das moralische Gesetz (das nur unter der Bedingung der Freiheit möglich ist) gebietet, zu verknüpfen und so eine Religion zustande zu bringen. Man kann aber bald einsehen, dass diese Versuche fehlschlagen mussten. Denn aus bloßen ontologischen Begriffen von Dingen überhaupt, oder der Existenz eines notwendigen Wesens lässt sich schlechterdings kein, durch Prädikate, die sich in der Erfahrung geben lassen und also zum Erkenntnisse dienen könnten, bestimmter, Begriff von einem Urwesen machen; der aber, welcher auf Erfahrung von der physischen Zweckmäßigkeit der Natur gegründet wurde, konnte wiederum keinen für die Moral, mithin zur Erkenntnis eines Gottes, hinreichenden Beweis abgeben. Ebensowenig konnte auch die Seelenerkenntnis durch Erfahrung (die wir nur in diesem Leben anstellen) einen Begriff von der geistigen, unsterblichen Natur derselben, mithin für die Moral zureichend, verschaffen.
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Vieles hat mit Gültigkeit (nicht zu verwechseln mit Anspruch auf Geltung) zu tuen. Denn es ist vergleichbar, mit dem, wenn man nur indirekt einen Bezug hat oder in einem direkten Verhältnis dazu steht. Man kann also viel Bezug auf Gott selbst nehmen, nur wird es wenig in einem direkten Verhältnis für gewöhnlich stehen. Also ist es gar nicht mehr entscheidend, was man dann dazu sagen würde. Stellt man sich als aus einer Religionsrichtung her, so hin, dass man aber dennoch Anspruch erhebt, ein besonderes Verhältnis irgendwohin zu haben, dann ist die Frage ob dem so ist durchaus real. Aber außer der Frage selbst, mehr zunächst nicht. Denn letztlich wollte man dieses ja nicht als lügnerisch hinstellen, also lässt man die Frage real zu, selbst wenn man sicher ist, dass der erhobene Anspruch in keiner Erfüllung mündet, oder aus begründeter Überlegung noch münden könnte.

Markant ist meist schon, dass das, was in einem Verhältnis irgendwohin steht, dieses auch in irgend einer Weise zu erschließen und zu eröffnen in der Lage ist. Ist es nicht der Fall, dann ist es ggf. zwar dies als Subsystem (z.B. theoretisch) etwas durchaus dran, wenn man die Natur der Dinge in Augenschein nimmt, kann man aber oft von dem her schon sagen, dass es gar nicht möglich ist. Man könnte einem Klumpen Erde so viel zureden wie man wollte, es wird sich nicht einfach in ein Edelmetall dadurch verwandeln. So kann man annehmen, dass ein Priestergewand noch keinen Unterschied in seiner rein materiellen Beschaffenheit ausmacht, im Gegensatz zu einem beliebigen Kleidungsstück, und so weiter fortlaufend die Betrachtung, und doch kann ein Priestergewand einen deutlichen Unterschied ausmachen, wenn man es energetisch oder aus geistigen Verhältnissen her betrachtet (sofern der rechte Geist und das Verhältnis gegeben sind).

Und es stimmt wohl sehr praktisch, dass eine Seele erst eine Inkarnationsübergreifende Erfahrung gemacht haben müsste, um wirklich in praktischer Weise sagen zu können, dass es eine Unsterblichkeit gibt. Andernfalls mag es eine begründete Annahme sein aus theoretischer Überlegung oder aus gewissen Schlussfolgerungen in Ansehung und Betrachtung gewisser Verhältnismäßigkeiten, aber dennoch keine begründete Tatsache, ohne die Einsicht und dahinterstehende Seelenerfahrung selbst.

Daraus lässt sich leicht ersehen, was den Unterschied zwischen Anspruch auf Geltung und einer gegebenen Erfahrung ausmacht, wovon die Letztere an sich eine Gültigkeit hätte. Dann wäre aber die Frage des Umgangs damit, denn ein Unterschied zu dem wäre, ob man dies vor anderen vertritt (und es nach außen brächte) oder für andere vertritt (und es in sich mit für andere bezeugt, pflegt u.dgl.m.). Denn gerade in religiös geprägten Umfeldern, scheint die Neigung eher ausgeprägt zu sein, mit erhobenem Zeigefinger herumzulaufen, doch selbst die eigenen Taten, die vielleicht durchaus im ernstlichem Bestreben fußen, gründen doch zumeist auf theoretischer Erkenntnis und somit auf theoretischem Beweggrund ohne wahre Gotteserkenntnis, welche man dann oft weit mehr noch in aufrechten Errungenschaften der Philosophie vorfindet. Was dann ja doch eine Gültigkeit hätte, und weniger bloßen Ansprüchen entstammt.


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