Signitive & Intuitive Bedeutungsintention - LU (alle)

Devino M., Freitag, 30. März 2018, 16:51 (vor 2225 Tagen) @ Devino M.

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 2.Band VI. 2.Kapitel

§13. Die Synthesis des Erkennens als die für die objektivierenden Akte charakteristische Form der Erfüllung. Subsumption der Bedeutungsakte unter die Klasse der objektivierenden Akte

Die soeben mehr angedeuteten als durchgeführten Analysen leiten also zu dem Ergebnis, dass die Akte der Bedeutungsintention so gut wie die der Bedeutungserfüllung, die Akte des "Denkens" so gut wie die des Anschauens, zu einer einzigen Klasse von Akten gehören, zu den objektivierenden. Damit ist festgestellt, dass andersartige Akte niemals in der Weise sinngebender fungieren und nur dadurch "zum Ausdruck kommen" können, dass die den Worten anhaftenden signifikativen Intentionen ihre Erfüllung finden mittels Wahrnehmungen oder Einbildungen, welche auf die auszudrückenden Akte als Gegenstände gerichtet sind. Während also in den Fällen, wo Akte in Bedeutungsfunktion stehen und in diesem Sinn Ausdruck finden, sich in eben diesen Akten die signitive oder intuitive Beziehung auf irgendwelche Gegenstände konstituiert, sind in den anderen Fällen die Akte bloße Gegenstände, und dies natürlich hinsichtlich anderer hierbei als eigentliche Bedeutungsträger fungierender Akte.
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Die große Schwierigkeit, die man sich in vielem bereiten kann und welche Aufschluss über viele Missverstände zu erhellen vermag, heißt Bedeutungsintention. Denn sehr häufig entstehen Spaltungstendenzen dort, wo man mit etwas nicht übereinkommen kann. Geschieht dieses im Falle der Unterscheidung, und zwar in natürlich erkennender Weise, ist dieses generell förderlich. Denn dies geschieht bereits bei der bloßen Attribution, wodurch allerdings erst Qualität von allerlei Art ins Spiel kommt. Doch das Wesentliche ist wohl die Art der Ablehnung. Das eine Extrem mag dann sein, alles unvoreingenommen aufzunehmen, bis man damit überfordert wäre. Das andere Extrem hieße, im Falle eines partiell abhandenen Übereinkommens, eine komplette Ablehnung vorzunehmen.

Vieles kann ja sowohl eine Betonung auf die signitive Bedeutungsintention legen, manches auf eine intuitivere oder wenn man die Attribution verstärkt ins Spiel bringt, kann etwas einer Art sein, etwas einer anderen Art, eines intuitiv eingebracht, dass andere jedoch signitiv. Es können sich z.B. diverse partiell intuitive Übereinkommen bilden, lehnte man alles aufgrund der signitiven Bedeutungsintention jedoch ab, dann schneidet man sich selbst leicht ins eigene Fleisch, je nach Ausmaß der Kohäsion.

Das ist jedoch nicht einfach gelöst, in dem man willkürlich anfinge etwas zu zerpflücken oder Zuordnungen vorzunehmen (nicht selten und leicht dann nach eigenem belieben und Eigeninteresse). Denn im Grunde benötigt man den qualitativen Unterschied bereits als eine Art von Inhärenz, im objektivierenden Charakter mittels Wahrnehmung beim verleihen einer Bedeutungsintention. Dies lässt sich dann nicht ohne vorher erarbeitet zu sein, in einer beliebigen Situation einbringen.

Deswegen ist es auch wichtig, dass man zunächst über die Begriffe reflektiert, die man bestrebt ist zum Einsatz zu bringen. Damit die Erfüllung auch eine objektivierende Konstante durch Wahrnehmung enthalten kann, und nicht bloß auf die Einbildung abzielt.


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