Aristoteles: Nikomachische Ethik
Aristoteles: Nikomachische Ethik
Buch V, 11 - Teil 4
Aus Unbeherrschtheit
Ferner: es kann jemand aus Unbeherrschtheit
freiwillig Schaden erleiden von einem anderen,
der seinerseits freiwillig handelt.
ein freiwilliges Erleiden
Somit gäbe es also doch ein
freiwilliges Erleiden von Unrecht.
Begriffsbestimmung
Oder ist unsere Begriffsbestimmung falsch?
schaden in vollem Wissen
Muss zu dem Satz:
“schaden in vollem Wissen um die Person des Betroffenen
sowie um Mittel und Form des Handelns”
gegen den Wunsch
noch hinzugesetzt werden:
“gegen den (eigentlichen) Wunsch des Betroffenen”?