Ein psychisches Band - LU (alle)

Devino M., Sonntag, 30. September 2018, 22:27 (vor 2042 Tagen)

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 2.B. VI. 6.K.
§56. Fortsetzung. Das psychische Band der verknüpften Akte und die kategoriale Einheit der entsprechenden Objekte

Man könnte für den Augenblick denken, es seien z.B. im Falle einer Beziehung nur die Beziehungspunkte vergegenwärtigt, und das Neue liege in einem bloßen psychischen Charakter, der die beiden Erscheinungen verknüpft. Aber eine Verknüpfung der Akte ist ja nicht ohne weiteres eine Verknüpfung der Objekte; bestenfalls kann sie solch eine Verknüpfung zur Erscheinung verhelfen: sie selbst ist doch nicht die Verknüpfung, die in ihr erscheint. Das psychische Band zwischen den Akten kann hergestellt sein und hierdurch die gegenständliche Beziehung erscheinen, während diese Beziehung, selbst wenn sie wirklich existierende Objekte in eins setzt, gar nicht besteht.
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Als Beispiel kann man anführen, dass bei manchen Religionen gewisse Dinge als heilig oder unheilig zählen; der Umgang damit würde einen Anhänger jeweiliger Religion den Gegenstand nicht mehr neutral erscheinen lassen. Sodann ist der Gegenstand ja nicht anders, als er an sich ist, wenn man ihn rein objektiv betrachtet. Im äußersten Falle wäre z.B. ein Idealismus im Spiel, der eigentlich ja mit dem objektivierten Gegenstand nichts zu tuen hätte. Also ist dies eine psychische Beziehung, die den Gegenstand unter die Anschauung eines Idealismus bringt.

Kann einer aus sich heraus nicht mehr mit dem Gegenstand neutral umgehen, heißt es nicht einmal, dass es allein im psychischen Verhältnis des Jeweiligen zum Gegenstand liegt; denn es kann ebenso gut auch das im Jeweiligen vorherrschende kollektiv-psychische Verhältnis sein. Erst recht dann, wenn einer wie unter Zwang steht, obwohl er über dieses hinaus, ein völlig vernunftbegabter Mensch zu sein scheint, im Umgange mit allerlei anderen Dingen. Dabei stellt sich auch psychologisch die Frage, was es im Jeweiligen ist, und was so einer Behandlung überhaupt bedarf, wenn eine Beziehung auf eine gesündere Basis gestellt werden soll.

Überhaupt ist es eine Frage, worin ein synthetisches Verhältnis besteht. Es wird also ein Gemeinsames geben, was die Synthese bildet. Selbst eine ähnliche Wahrnehmung der Dinge, stellt also bereits eine Synthese zwischen einer Spezies vernunftbegabter Wesen her. Denn die Dinge werden leicht eine ähnliche Bedeutung gewinnen, dadurch, dass sie ähnlicher Ansehung sind.

Synthesis - LU

Devino M., Sonntag, 30. September 2018, 22:53 (vor 2042 Tagen) @ Devino M.

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 2.B. VI. 6.K.
§57. Die Repräsentanten der fundierenden Anschauungen nicht unmittelbar verknüpft durch die Repräsentanten der synthetischen Form

Objektiv betrachtet, gehört die Synthesis, z.B. die Synthesis der Identität, der attributiven Beziehung usw. zu den fundierenden Objekten; die Identität ist etwa Identität der Person, die attributive Beziehung etwa Beziehung zwischen dem Subjekt Baum und dem Prädikat früchtetragend. Die verknüpften Objekte erscheinen uns nun mittels ihrer Repräsentanten, und so möchte man denken, dass das synthetische Band, in dem uns (oder mittels dessen uns, gleichfalls in der Weise eines Repräsentanten) die Verknüpfung als Form erscheint, jene Repräsentanten der fundierenden Objekte phänomenologisch einfach und direkt aneinanderbinde.

Dem gegenüber stellen wir aber fest, dass das Moment der Synthesis keinerlei direkte Verbindung der zu den Grundakten gehörigen Repräsentanten herstellt, sondern dass z.B. die phänomenologische Form der Identifizierung wesentlich in den fundierenden Akten als solchen gründet, also in dem gründet, was diese über ihre repräsentierenden Inhalte hinaus sind und enthalten.
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Nimmt man die Synthesis der Seele und der Persönlichkeit, so ist anzunehmen, dass die Persönlichkeit für die Seele dazu da ist, einen Plan zu erfüllen. Das nämlich, was die Seele durch eine bestimmte Inkarnation sich vorgenommen hat und für diesen Plan eine Persönlichkeit kreiert hat. Und wozu auch allerlei z.B. Befähigung und Talent oder gewisse Neigungen hineingelegt wurden, zwecks Erfüllung eines Planes.

Also ist das, was den Plan zur Erfüllung führt, das, was mit der Seele verbindet. Die synthetische Verbindung ist dann der Plan, welcher in dem Zusammenhang auch der Persönlichkeit zur Synthese verhilft. Denn was ist es, dass uns dazu führt, manche Dinge als belanglos und manche mit einer Bedeutung zu versehen, obwohl diese nicht für jedermann Gültigkeit besitzt. Also auch keine Eigenheit der bestimmten urteilsfähigen Spezies darstellt, was wiederum eine eigene Synthesis bildet. Könnten wir überhaupt eine Erinnerung an das besitzen, was von der Seele nicht an-/aufgenommen würde? Und wenn ja, wo befände sich diese Erinnerung? Ist dieses vom Bestand einer gewissen Verkörperung nur abhängig? Oder ist dies Teil eines bestimmten Kollektivs und würde also auch entschwinden, wenn die Verbindung dazu nicht mehr aufrechterhalten würde?

Synthesis an sich ist immer etwas, was in einem wie im anderen liegt, was jedoch auch unterschieden oder unabhängig behandelt werden könnte, d.i. also nicht nur ganz und gar eine für sich bestehende Sache ist. Es ist also auch unsinnig gewisse Dinge verbinden zu wollen, wenn keine Grundlage für eine Synthesis vorhanden ist. Diese würde man auch in der Weise nur erreichen, wenn man das gleichartige zusammenbringt, was bereits da ist, oder zumindest dasjenige auf einer Seite aufbaut, was auf einer anderen Seite bereits besteht.

Synthesis und Wille - LU

Devino M., Sonntag, 30. September 2018, 23:33 (vor 2042 Tagen) @ Devino M.

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 2.B. VI. 6.K.
§57. Die Repräsentanten der fundierenden Anschauungen nicht unmittelbar verknüpft durch die Repräsentanten der synthetischen Form

Nicht die sinnlichen Inhalte, sondern die adäquaten Anschauungen dieser Inhalte sind es, welche hier die Einheit des Beziehungsaktes fundieren. Wie überall, so müssen wir hier auf die Gegenstände, jene zugleich repräsentierenden und repräsentierten sinnlichen Inhalte, hinblicken, um den beziehenden Akt vollziehen, um diesen Inhalt als Ganzes zu jenem Inhalt als Teil in Verhältnis setzen zu können. Verhältnisse können nur gegeben sein auf Grund gegebener Gegenstände; gegeben sind uns Gegenstände aber nicht durch bloßes Erleben, das in sich blind ist, sondern einzig und allein durch Wahrnehmen, und hier im Beispielsfalle durch Wahrnehmen der erlebten und nicht mehr über sich hinaus repräsentierten Inhalte.

Damit bewährt sich aber nur unsere ursprüngliche Einführung der kategorialen Akte als fundierter. Es ist diesen Akten, in welchen sich alles Intellektuelle konstituiert, wesentlich, sich in Stufen zu vollziehen; Objektivationen vollziehen sich auf Grund von Objektivationen und konstituieren Gegenstände, die als Gegenstände im erweiterten, intellektuellen Sinne, als Gegenstände höherer Ordnung, nur in solchen fundierten Akten erscheinen können. Dies aber schließt bei den synthetischen Akten unmittelbare Einheit der Repräsentation, wie sie alle Repräsentanten der schlichten Anschauung einigt, aus. Die gesamte synthetische Anschauung kommt dann (wenn die oben versuchte und sorgsamster Nachprüfung bedürftige Interpretation richtig ist) in der Weise zustande, dass der die fundierenden Akte verbindende psychische Inhalt aufgefasst wird als objektive Einheit der fundierten Gegenstände, als ihr Verhältnis der Identität, des Teils zum Ganzen usw.
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Am Beispiel der vorerwähnten Synthesis, ist die Arbeit mit dem Willen ähnlich. Denn möchte man Willentlich etwas erreichen, dann ist ein Begehren nach Jeweiligem der falsche Weg. Es erfordert schlichtweg im Willen das zu konstituieren, was dem erwünschten Gegenstand entspricht. Wunschbrütigkeit ist daher ein Mangel des Willens an der jeweiligen Stelle. Selbst wenn ein Wunsch daher erfüllt würde, er entspricht in der Weise dann nicht dem eigenen Willen und der eigene Wille wäre ggf. geschwächt oder bis zum einem gewissen Grad fremdbestimmt im ungünstigeren Falle und nicht gestärkt in der Weise.

Zunächst wird es erfordern, dass das ausgeräumt wird, was konträr zu dem steht, was willentlich erreicht werden soll. Denn einen sich widersprechenden Willen gibt es nicht, jedenfalls nicht zu einer Entität gehörig. Und dann baut man das im Willen auf, was den naheliegenden Dingen entspricht, um die Synthesis zu erreichen, die erwünscht ist. Das auszusondern, was nicht im eigenen Willen enthalten sein soll, ist dadurch keine Förderung von Getrenntheit, sondern schlichtweg Willentliche Betätigung einer beliebigen oder bestimmten Weise. Vor allem sofern dieses Themenbezogen sich vollzieht.

Es ist oft nicht ratsam jemandem tatsächlich technische Mittel und Möglichkeiten an die Hand zu geben, wenn der Wille weitestgehend selbstsüchtiger Natur ist. Denn letztlich verhilft man dadurch dieser bestimmten selbstsüchtigen Natur zu mehr Möglichkeiten und befördert diese dadurch zusätzlich. Also würde man in so einem Fall doch den Idealismus zu stärken suchen, damit der Wille zunächst was die selbstsüchtigen Bestrebungen anbetrifft kompromittiert wird. Ist der Wille altruistisch ausgerichtet, eignet er sich dazu in technisch versiertere Verfahren eingeweiht zu werden, ohne dass es zum Schaden für die Allgemeinheit oder und letztlich zur willentlich tätigen Entität gereicht.

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