was woraus zu werden vermag - BG 13:15 (alle)
Devino M., Montag, 16. Juni 2014, 00:35 (vor 3874 Tagen)
Bhagavad Gita 13:15
Yogananda BG
Er ist innerhalb und außerhalb all dessen, was besteht - sei es belebt oder unbelebt; nahe ist Er und dennoch fern; in seiner Freiheit nicht wahrnehmbar.
Prabhupada BG
Die Überseele ist die ursprüngliche Quelle aller Sinne, doch Sie Selbst ist ohne Sinne. Sie ist unangehaftet, obwohl Sie der Erhalter aller Lebewesen ist. Sie steht über den Erscheinungsweisen der Natur, und gleichzeitig ist Sie der Herr aller Erscheinungsweisen der materillen Natur.
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Diese Stelle unter anderem ist für mich die Erklärung, dass dann doch hinter ziemlich allem ein tieferer Sinne und Zweck verborgen ist. Ebenso geht daraus für mich hervor, dass die Dinge im wesentlichen sich nicht zufällig in diesem Umfang entwickelt haben, wie sie es haben und vielleicht auch noch nicht absehbar ist, was woraus zu werden vermag.
Bestimmbarkeit allgemeiner Geschmacksurteile - KdU
Devino M., Montag, 16. Juni 2014, 23:02 (vor 3873 Tagen) @ Devino M.
§ 37. Was wird eigentlich in einem Geschmacksurteile von einem Gegenstande a priori behauptet?
Daß die Vorstellung von einem Gegenstande unmittelbar mit einer Lust verbunden sei, kann nur innerlich wahrgenommen werden, und würde, wenn man nichts weiter als dieses anzeigen wollte, ein bloß empirisches Urteil geben. Denn a priori kann ich mit keiner Vorstellung ein bestimmtes Gefühl (der Lust oder Unlust) verbinden, außer wo ein den Willen bestimmendes Prinzip a priori in der Vernunft zum Grunde liegt; da denn die Lust (im moralischen Gefühl) die Folge davon ist, eben darum aber mit der Lust im Geschmacke gar nicht verglichen werden kann, weil sie einen bestimmten Begriff von einem Gesetze erfordert: da hingegen jene unmittelbar mit der bloßen Beurteilung, vor allem Begriffe, verbunden sein soll. Daher sind auch alle Geschmacksurteile einzelne Urteile, weil sie ihr Prädikat des Wohlgefallens nicht mit einem Begriffe, sondern mit einer gegebenen einzelnen empirischen Vorstellungen verbinden.
Also ist es nicht die Lust, sondern die Allgemeingültigkeit dieser Lust, die mit der bloßen Beurteilung eines Gegenstandes im Gemüte als verbunden wahrgenommen wird, welche a priori als allgemeine Regel für die Urteilskraft, für jedermann gültig, in einem Geschmacksurteile vorgestellt wird. Es ist ein empirisches Urteil: daß ich einen Gegenstand mit Lust wahrnehme und beurteile. Es ist aber ein Urteil a priori: daß ich ihn schön finde, d.i. jenes Wohlgefallen jedermann als notwendig ansinnen darf.
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Es gibt so viele Mittel nicht, um es an diesen festmachen zu können, was die Allgemeingültigkeit der Geschmacksurteile anbetrifft, vor allem, da ein Kennzeichen dieser, ja die Subjektivität ist und allein hier bereits viele Maßstäbe, an denen jedenfalls etwas als fest ausgemacht gilt, nicht greifen können.
Nebst dem also, auf das Empirische zu setzen, könnte man evtl. noch danach gehen, einem gewissen Menschenschlag/Menschentypus gewisse Kategorien von Gegenständen beizulegen und davon auszugehen, dass sie generell gefallen müssen.
Das Wesentlichste und eher Allgemeingültige ist allerdings eben dies, dass rundweg die Mehrheit, mit einem bestimmten Gegenstand schlichtweg ähnliche positive Erfahrungen gemacht haben muss und eben das Empirische zur Bestimmbarkeit eines allgemeinen Geschmacksurteils zu nehmen. Sicherlich wird der, angenommen er verbindet eine unangenehme Erfahrung, dem nicht beistimmen, aber dieses liegt ja nicht zwingend an dem Gegenstand, sondern mehr an einer ungewöhnlicheren Begebenheit und gilt von daher nicht als Maßstab, sondern als Ausnahme, gerade wenn nicht anzunehmen ist, dass diese Form der Begebenheit gewöhnlich oder allgemein als zum Gegenstand gehörig anzunehmen ist.
Anders gesagt, wenn Einzelne aus der Reihe tanzen, aber noch eine Reihe erkennbar ist, an derer erstere ausgemacht werden können, dann kann immer noch ausgemacht werden, was die Reihe ausmacht!
Beweggrund und "asat" - BG 17:28
Devino M., Dienstag, 17. Juni 2014, 23:09 (vor 3872 Tagen) @ Devino M.
Bhagavad Gita 17:28
Yogananda BG
O Partha (Arjuna)! Jedes Opfer oder Geschenk und alle asketischen Übungen, die man ohne Glauben (Hingabe) macht, werden "Asat" genannt. Sie sind sowohl in dieser als auch in der jenseitigen Welt wertlos.
Prabhupada BG
Alles, was ohne Glauben an den Höchsten als Opfer, Wohltätigkeit oder Buße getan wird, o Sohn Prthas, ist nicht von Dauer. Es wird "asat" genannt und hat weder im gegenwärtigen noch im nächsten Leben Nutzen.
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Ist also der Beweggrund nichtig, ist die Ausführung darauf aufbauend, so gut sie auch sein mag, ebenfalls der Nichtigkeit unterworfen. Ist aber der Beweggrund Lauterkeit, so kann die Ausführung dazu ebenso zur Lauterkeit subsumiert werden.
Davon ausgehend, ist also der Beweggrund wesentlicher, als eine bestimmte Ausführung/Tätigkeit.
Es liegt wohl daran, dass etwas dorthin zurück kehrt, von wo es ausgeht, sprich die Gesinnung, die der Grundlegung dient, wird gestärkt, aber nicht alle Gesinnung fußt auf dem, was von Dauer ist.
Vom reinen zum feinen - BG 17:14
Devino M., Freitag, 20. Juni 2014, 00:19 (vor 3870 Tagen) @ Devino M.
Bhagavad Gita 17:14
Yogananda BG
Enthaltsamkeit oder Bußübungen des Körpers bestehen in der Verehrung der Devas, der "Zweimalgeborenen", der Gurus und der Weisen; sowie in Reinheit, Aufrichtigkeit, Mäßigkeit und Gewaltlosigkeit.
Prabhupada BG
Enthaltung in bezug auf den Körper besteht in der Verehrung des Höchsten Herrn, der brahmanas, des spirituellen Meisters und der Höhergestellten, wie Vater und Mutter, und in Sauberkeit, Einfachheit, Zölibat und Gewaltlosigkeit.
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Gehen wir mal von einer hypothetischen Aufteilung von Innen nach Außen...
dann wäre Reinheit ganz innen und stellt für mich mitunter auch ein Maß dar, wie weit gemäß Reinheitsgrad etwas in einen eindringen kann, was man entweder selbst nicht ist oder etwas, womit man nicht im Einklang ist.
Die Aufrichtigkeit stellt für mich schlichtweg den Faktor dar, wie genau, dass eigene Innere nach außen gebracht oder ausgedrückt wird.
Mäßigkeit wäre in dem Zusammenhang der rechte Umgang mit dem, was außerhalb von einem liegt, aber doch im Verhältnis zu einem steht, d.h. zu dem, was in einem liegt.
Gewaltlosigkeit hieße in dem Falle dann, die natürlichen Grenzen der Anderen im Verhältnis zu achten und zu respektieren, als wären es die eigenen Grenzen.
Denn wieso sollte sonst der Zugang zu den feineren und geistigen Bereichen gewährt werden, wenn man diesem nicht nützen kann oder wenigstens demgegenüber nicht hinreichend Anstand und Harmlosigkeit aufbringt?!
Wer bin ich, als Lesender? BG 16:24
Devino M., Freitag, 20. Juni 2014, 23:46 (vor 3869 Tagen) @ Devino M.
Bhagavad Gita 16:24
Yogananda BG
Die heiligen Schriften sollen daher dein Wegweiser sein und dich in allem, was du tun und was du lassen sollst, leiten. Folge dem intuitiven Verständnis der Gebote in den heiligen Schriften und erfüll freudig all deine Pflichten hier.
Prabhupada BG
Man sollte daher anhand der Unterweisungen der Schriften lernen, was Pflicht und was nicht Pflicht ist. Wenn man diese Regeln und Vorschriften kennt, sollte man so handeln, daß man allmählich erhoben wird.
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Einfach etwas durchlesen und schauen wie es wirkt? Wer kennt das nicht?
Aber es ist genauso gut möglich, sich zu fragen, was erkenne ich denn als Seele darin? Da der Mensch und die Seele nicht in der weise gesondert sind, dass sie sich mal nebenbei unterhalten (wobei dies im Selbstgespräch durchaus vorkommen mag), sondern es mehr ja auf die Gewichtung ankommt, worin und woran man gerade ist, gehört die Intuition zu den natürlichen Ausdrucksmöglichkeiten der Seele und das intuitiv Erkannte, wäre ebenso ein natürliches Mittel der Seele.
Genauso gut, kann man sich auch fragen, was eine bestimmte Gruppierung oder Menschenschlag im Gelesenen erkennt. Dieses ist doch nicht selten ohnehin der Fall, nur wer fragt sich denn beim lesen, wer er gerade ist? Vielleicht gibt das sogar mehr Verständnis vom Gelesenen her, als nur sich aufs zu Lesende zu stürzen?!
Mitteilbarkeit einer Empfindung - KdU / BG 15:7,8
Devino M., Donnerstag, 19. Juni 2014, 01:09 (vor 3871 Tagen) @ Devino M.
§ 39. Von der Mitteilbarkeit einer Empfindung
Wenn Empfindung, als das Reale der Wahrnehmung, auf Erkenntnis bezogen wird, so heißt die Sinnenempfindung; und das Spezifische ihrer Qualität läßt sich nur als durchgängig auf gleiche Art mitteilbar vorstellen, wenn man annimmt, daß jedermann einen gleichen Sinn mit dem unsrigen habe: dieses läßt sich aber von einer Sinnesempfindung schlechterdings voraussetzen. So kann dem, welchem der Sinn des Geruchs fehlt, diese Art der Empfindung nicht mitgeteilt werden; und, selbst wenn er ihm nicht mangelt, kann man doch nicht sicher sein, ob er gerade die nämliche Empfindung von einer Blume habe, die wir davon haben. Noch mehr unterschieden müssen wir uns aber die Menschen in Ansehung der Annehmlichkeit oder Unanehmlichkeit bei der Empfindung eben desselben Gegenstandes der Sinne vorstellen, und es ist schlechterdings nicht zu verlangen, daß die Lust an dergleichen Gegenständen von jedermann zugestanden werde. Man kann die Lust von dieser Art, weil sie durch den Sinn in das Gemüt kommt und wir dabei also passiv sind, die Lust des Genusses nennen.
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Diese Lust muß notwendig bei jedermann auf den nämlichen Bedingungen beruhen, weil sie subjektive Bedingungen der Möglichkeit einer Erkenntnis überhaupt sind, und die Proportion dieser Erkenntnisvermögen, welche zum Geschmack erfordert wird, auch zum gemeinen und gesunden Verstande erforderlich ist, den man bei jedermann voraussetzen darf. Eben darum darf auch der mit Geschmack Urteilende (wenn er nur in diesem Bewußtsein nicht irrt, und nicht die Materie für die Form, Reiz für die Schönheit nimmt) die subjektive Zweckmäßigkeit, d.i. sein Wohlgefallen am Objekte jedem andern ansinnen, und sein Gefühl als allgemein mitteilbar, und zwar ohne Vermittlung der Begriffe, annehmen.
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Bhagavad Gita 15:7-8
Ein ewiger Teil meines Selbst, das sich als lebende Seele in allen Wesen offenbart, zieht die sechs Sinne an - darunter das Sinnesbewusstsein -, die alle in Prakriti ruhen.
Wenn sich der Herr als Jiva mit einem Körper bekleidet, so bringt Er auch den Geist und die Sinne mit. Wenn Er diesen Körper verlässt, nimmt Er sie wieder mit und entschwindet - gleichwie der Wind den Duft (der Blumen) fortweht.
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Wie weit ist das eine mit Prakriti, sagen wir der Natur verbunden, dass andere mit dem Geist und der Seele?
Bei der vorherigen Betrachtung, hatten wir angenommen, dass allgemeine Geschmacksurteile entweder auf einem bestimmten Menschentypus oder der Erfahrung als solches liegen, als Basis überhaupt um eine Allgemeingültigkeit dem beilegen zu können.
Nun könnte man das ganze noch etwas präzisieren und sagen, dass es an der Mitteilbarkeit überhaupt auszumachen ist, wie weit eine Allgemeingültigkeit in Empfindung und auch im Geschmacksurteil gegeben ist.
Wenn wir vom Körper ausgehen, dann ist allein durch die Ähnlichkeit der Genetik anzunehmen, dass Übereinstimmung in sehr hohem Maß gegeben ist. Wenn wir die geistigen Gesetzmäßigkeiten nehmen, auch hier bis weit ins sogenannte Subjektive hinein, sind ebenfalls allgemein gültige Bedingungen für jedermann gegeben. Das wäre das Mitteilbare, worauf allgemeine Empfindung und darauf aufbauend auch allgemeine Geschmacksurteile ausgemacht werden können.
Nehmen wir jetzt aber die Seele hinzu, dann kann man annehmen, dass nicht jede Seele, in selber weise, die Sinnesempfindung qualifizieren wird. Die spezifische Qualifizierung, wenn die Seele als Empfindungsbrücke zwischen dem Geist und der Prakriti agiert, ist der nicht mitteilbare Teil, den man nicht bei jedermann voraussetzen kann und wo man wohl vergebens bemüht sein wird, eine Übereinstimmung zu finden.