Ausgeglichenheit um mich so, wie in mir - BG 18:20,21 (alle)
Devino M., Montag, 12. Mai 2014, 00:56 (vor 3909 Tagen)
Bhagavad Gita 18:20,21
Yogananda BG
Wisse, o Arjuna, dass die sattvische Erkenntnis dem Menschen dazu verhilft, in allen Wesen den einen unzerstörbaren Geist wahrzunehmen - der ungeteilt im Geteilten besteht.
Wisse aber, dass jene Erkenntnis, durch die man in der gesamten Welt der Erscheinungen mannigfache Wesen wahrnimmt, die sich voneinander unterscheiden, rajasisch ist.
Prabhupada BG
Jenes Wissen, durch das die eine ungeteilte spirituelle Natur in allen Lebewesen gesehen wird, obwohl sie in unzählige Formen aufgeteilt sind, solltest du als Wissen in der Erscheinungsweise der Tugend betrachten.
Jenes Wissen, durch das man in jedem Körper eine unterschiedliche Art von Lebewesen sieht, solltest du als Wissen in der Erscheinungsweise der Leidenschaft betrachten.
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Wie kommt man dazu, im Geteilten, das Ungeteilte zu gewahren?
In der Regel findet man das vor, wie man selber ist oder sich aufgestellt hat.
D.h. in sich die Einheit und den Einklang herstellen, dann kann dieses einem auch begegnen. In dem Zusammenhang wird aber jeder Vorteil, den man aus einem gesamten Ganzen für sich zu gewinnen sucht und was zum Nachteil von irgend wem anderen ausfallen sollte, sicherlich dazu führen, dass man den Einklang zum großen Ganzen stört. Und da das Ganze, das Ganze ist und somit auch das Ganze bleibt, bedeutet es schlichtweg, dass man seine eigene Einheit und Einklang ins Ungleichgewicht gebracht hat und damit wieder rausfällt, bis man in sich es wieder soweit hergestellt hat. Welcher Schritt auch immer notwendig dazu sein mag...
Was sich aus welchem Zusammenhang ergibt - KdU - Kant
Devino M., Dienstag, 13. Mai 2014, 01:34 (vor 3908 Tagen) @ Devino M.
KdU - Kant - IX. Von der Verknüpfung der Gesetzgebungen des Verstandes und der Vernunft durch die Urteilskraft
Der Verstand ist a priori gesetzgebend für die Natur als Objekt der Sinne, zu einem theoretischen Erkenntnis derselben in einer möglichen Erfahrung. Die Vernunft ist a priori gesetzgebend für die Freiheit und ihre eigene Kausalität, als das Übersinnliche in dem Subjekte, zu einem unbedingt-praktischen Erkenntnis. Das Gebiet des Naturbegriffs, unter der einen, und das des Freiheitsbegriffs, unter der anderen Gesetzgebung, sind gegen allen wechselseitigen Einfluß, den sie für sich (ein jedes nach seinen Grundgesetzen) auf einander haben könnten, durch die große Kluft, welche das Übersinnliche von den Erscheinungen trennt, gänzlich abgesondert.
...
- Die Wirkung nach dem Freiheitsbegriffe ist der Endzweck, der (oder dessen Erscheinung in der Sinnenwelt) existieren soll, wozu die Bedingung der Möglichkeit desselben in der Natur (des Subjekts als Sinnenwesens, nämlich als Mensch) vorausgesetzt wird. Das, was diese a priori und ohne Rücksicht auf das Praktische voraussetzt, die Urteilskraft, gibt den vermittelnden Begriff zwischen den Naturbegriffen und dem Freiheitsbegriffe, der den Übergang von der reinen theoretischen zur reinen praktischen, von der Gesetzmäßigkeit nach der ersten zum Endzwecke nach dem letzten möglich macht, in dem Begriffe einer Zweckmäßigkeit der Natur an die Hand; denn dadurch wird die Möglichkeit des Endzwecks, der allein in der Natur und mit Einstimmung ihrer Gesetze wirklich werden kann, erkannt.
Der Verstand gibt, durch die Möglichkeit seiner Gesetze a priori für die Natur, einen Beweis davon, daß diese von uns nur als Erscheinung erkannt werde, mithin zugleich Anzeige auf ein übersinnliches Substrat derselben; aber läßt dieses gänzlich unbestimmt. Die Urteilskraft verschafft durch ihr Prinzip a priori der Beurteilung der Natur, nach möglichen besonderen Gesetzen derselben, ihrem übersinnlichen Substrat (in uns sowohl als außer uns) Bestimmbarkeit durch das intellektuelle Vermögen. Die Vernunft aber gibt eben demselben durch ihr praktisches Gesetz a priori die Bestimmung; und so macht die Urteilskraft den Übergang vom Gebiete des Naturbegriffs zu dem des Freiheitsbegriffs möglich.
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Wenn wir das Äußere Bild des Menschen verfolgen, wie sich dieses gewandelt hat (Historisch und ruhig in Anlehnung an die Theosophie) und es heißt auch, der Mensch wird sich noch ändern und sieht noch nicht so aus, wie er einmal aussehen wird und zu welchem Ergebnis er gelangt. Dann lässt sich daraus eine Deduktion ziehen zum o.g.!
Nach meinem Verständnis, ist es nicht einfach Evolution, was das menschliche Abbild gestaltet, was gar auf Zufällen basiert und nach dem äußeren Abbild die Fähigkeiten, die er besaß oder besitzen kann beigelegt werden. Sondern vielmehr entsteht umgekehrt, gemäß der inneren Fähigkeiten das äußere Abbild (d.h. durch das, was den Körper beseelt bzw. wodurch die Maße der Körper beseelt wird)!
D.h., wenn der Mensch die Region des Denkens ausbaut und aktiviert, dann erhält er (langfristig) gesehen auch die äußere Hülle, die diese Fähigkeiten tragen kann, sprich einen entsprechenden Kopfumfang.
Ähnlich wie es heißen mag, ein gesunder Geist, hat einen gesunden Körper (in seiner Relativität betrachtet).
So kann man in Anlehnung daran sagen, dass nur die Erscheinung betrachtend, man nicht gleich die Verbindung zu dem inneren Substrat hat und das innere Substrat, nicht gleich das äußere Abbild darstellt (weil man das innere mit dem äußeren Auge nicht umfassen kann und das Substrat auch eine evtl. andere Form, vielleicht ähnliche Form annehmen könnte) und an der Stelle tritt die Urteilskraft ins Spiel, vermittels dieser lassen sich dann die Zusammenhänge ziehen (wo die einzelnen Teile für sich gesehen, noch nicht die Synthese sind).
Über ästhetische Geschmacksurteile - KdU - Kant
Devino M., Mittwoch, 14. Mai 2014, 23:57 (vor 3906 Tagen) @ Devino M.
§ 1. Das Geschmacksurteil ist Ästhetisch
Um zu unterscheiden, ob etwas schön sei oder nicht, beziehen wir die Vorstellung nicht durch den Verstand auf das Objekt zum Erkenntnisse, sondern durch die Einbildungskraft (vielleicht mit dem Verstande verbunden) auf das Subjekt und das Gefühl der Lust oder Unlust desselben. Das Geschmacksurteil ist also kein Erkenntnisurteil, mithin nicht logisch, sondern ästhetisch, worunter man dasjenige versteht, dessen Bestimmungsgrund nicht anders als subjektiv sein kann. Alle Beziehung der Vorstellungen, selbst die der Empfindungen, aber kann objektiv sein (und da bedeutet sie das Reale einer empirischen Vorstellung); nur nicht die auf das Gefühl der Lust und Unlust, wodurch gar nichts im Objekte bezeichnet wird, sondern in der das Subjekt, wie es durch die Vorstellung affiziert wird, sich selbst fühlt.
Ein regelmäßiges, zweckmäßiges Gebäude mit seinem Erkenntnisvermögen (es sei in deutlicher oder verworrener Vorstellung) zu befassen, ist ganz etwas anders, als sich dieser Vorstellung mit der Empfindung des Wohlgefallens bewußt zu sein. Hier wird die Vorstellung gänzlich auf das Subjekt, und zwar auf das Lebensgefühl desselben, unter dem Namen des Gefühls der Lust oder Unlust, bezogen: welches ein ganz besonderes Unterscheidungs- und Beurteilungsvermögen gründet, dass zum Erkenntnis nichts beiträgt, sondern nur die gegebene Vorstellung im Subjekte gegen das ganze Vermögen der Vorstellung hält, dessen sich das Gemüt im Gefühl seines Zustandes bewußt wird. Gegebene Vorstellungen in einem Urteile können empirisch (mithin ästhetisch) sein; das Urteil aber, das durch sie gefällt wird, ist logisch, wenn jene nur im Urteile auf das Objekt bezogen werden. Umgekehrt aber, wenn die gegebene Vorstellungen gar rational wären, würden aber in einem Urteile lediglich auf das Subjekt (sein Gefühl) bezogen, so sind sie sofern jederzeit ästhetisch.
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Angenommen Zwei begutachten ein Haus, dessen Erwerb sie sich überlegen und Einer sagt, "fühle mich richtig sicher in diesem Haus" und in dem Falle, erinnert er sich womöglich, wie er wohlbehütet in seinem Elternhaus aufwuchs, womit dieses Haus gewisse Ähnlichkeiten aufweist. Dann wäre es wohl kaum ein Erkenntnisurteil, denn die Basis dessen, liegt gänzlich beim subjektiven Betrachter und hat mit dem Objekt nichts zu tuen und selbst wenn derjenige es noch so schlüssig erläutern mag.
Wenn aber einer sagt, er fühlt sich in dem Haus sehr sicher und führt an, dass dieser Ort auf einer Insel liegt, alle hier kennen sich untereinander und in dieser Gegend pflegen die Nachbarn guten Umgang miteinander, auch jeder Besucher auf der Insel könnte nicht beliebig frei herumlaufen, ohne Aufmerksamkeit zu erwecken usw. Dann wäre es wohl ein Erkenntnisurteil, da die Aussage ja tatsächlich auch mit dem Objekt zu tuen hat und nicht nur rein subjektiv gegeben ist. In dem Falle würde vermutlich selbst ein Zusatz zur Aussage genügen, wie, man fühle sich sicher, aufgrund des Umfelds.
Sofern Mehrere allerdings einen ähnlichen Geschmack haben und sich darin schlüssig sind, bedeutet dies auch noch nicht, dass es ein Erkenntnisurteil wäre, weil es objektiv keine Grundlage dafür gibt.
An der Stelle stellt sich aber die Frage, wie weit Objektiv etwas mit der Erscheinung zu tuen haben muss oder vielleicht auf einer geistigen Basis steht (wenn man sagt, Objektiv = mit tatsächlicher Wirksamkeit verbunden)?
Wäre es dann nicht gar weniger logisch, sofern man diesem, einen Namen geben kann und es logisch, sprich in einen sinnvollen Zusammenhang zu etwas (z.B. zu einem Haus) stellt?
Über ästhetische Geschmacksurteile - KdU - Kant
Devino M., Freitag, 16. Mai 2014, 23:09 (vor 3904 Tagen) @ Devino M.
§ 3. Das Wohlgefallen am Angenehmen ist mit Interesse Verbunden
...
Wenn eine Bestimmung des Gefühls der Lust oder Unlust Empfindung genannt wird, so bedeutet dieser Ausdruck etwas ganz anderes, als wenn ich die Vorstellung einer Sache (durch Sinne, als eine zum Erkenntnisvermögen gehörige Rezeptivität) Empfindung nenne. Denn im letztern Falle wird die Vorstellung auf das Objekt, im erstern aber lediglich auf das Subjekt bezogen, und dient zu gar keinem Erkenntnisse, auch nicht zu demjenigen, wodurch sich das Subjekt selbst erkennt.
Wir verstehen aber in der obigen Erklärung unter dem Worte Empfindung eine objektive Vorstellung der Sinne; und, um nicht immer Gefahr zu laufen, mißgedeutet zu werden, wollen wir das, was jederzeit bloß subjektiv bleiben muß und schlechterdings keine Vorstellung eines Gegenstandes ausmachen kann, mit dem sonst üblichen Namen des Gefühls benennen. Die grüne Farbe der Wiese gehört zur objektiven Empfindung, als Wahrnehmung eines Gegenstandes des Sinnes; die Annehmlichkeit derselben aber zur subjektiven Empfindung, wodurch kein Gegenstand vorgestellt wird: d.i. zum Gefühl, wodurch der Gegenstand als Objekt des Wohlgefallens (welches kein Erkenntnis desselben ist) betrachtet wird.
Daß nun mein Urteil über einen Gegenstand, wodurch ich ihn für angenehm erkläre, ein Interesse an demselben ausdrücke, ist daraus schon klar, daß es durch Empfindung eine Begierde nach dergleichen Gegenständen rege macht, mithin des Wohlgefallen nicht das bloße Urteil über ihn, sondern die Beziehung seiner Existenz auf meinen Zustand, sofern er durch ein solches Objekt affiziert wird, vorausgesetzt. Daher man von dem Angenehmen nicht bloß sagt, es gefällt, sondern es vergnügt. Es ist nicht ein bloßer Beifall, den ich ihm widme, sondern Neigung wird dadurch erzeugt; und zu dem, was auf die lebhafteste Art angenehm ist, gehört so gar kein Urteil über die Beschaffenheit des Objekts, daß diejenigen, welche immer nur auf das Genießen ausgehen (denn das ist das Wort, womit man das Innige des Vergnügens bezeichnet), sich gerne alles Urteilens überheben.
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Beim ersteren Absatz dachte ich mir nur, wieso sagt Kant es mit so einer Entschlossenheit, dass bei einer Empfindung, die auf dem Gefühl basiert, auch kein Erkenntnis für das Subjekt daraus entnommen werden kann?
Wenn aber davon ausgeht, dass es um Geschmack geht und dass dieser sich doch wandelt, dann kann wohl tatsächlich kein Erkenntnis daraus gewonnen werden, außer dass man sagen kann, dass wäre nach meinem Geschmack, aber ob dieses auch Morgen noch so ist oder gar lediglich aus einer Gefühlslage entstanden ist?!
Somit kann wohl tatsächlich keine Erkenntnis daraus gewonnen werden...
Beim letzteren Absatz kann man es sich wie eine Waage mit zwei Waagschalen vorstellen, während man auf diese noch geradeso auf Augenhöhe schaut. In der einen befindet sich das Objekt der Betrachtung, in der anderen das Interesse an diesem.
Richtet man sein Hauptaugenmerk auf das Objekt und sammelt dort, das objektiv Erkannte, dann sinkt es etwas und man kann es auch von oben betrachten. Überwiegt das Interesse daran, dann schwebt die Waagschale mit dem Objekt nach oben, so, dass der Gegenstand eigentlich gar nicht mehr als der vernommen wird, der er ist. Um das Interesse sammeln sich allerlei Formen von Begehren, zum entschwebten Objekt, aber das Subjektive hat mit dem Objekt keinen Blickkontakt als solches mehr.
Kraft des Denkens - BG 2:52
Devino M., Mittwoch, 14. Mai 2014, 00:13 (vor 3907 Tagen) @ Devino M.
Bhagavad Gita 2:52
Yogananda BG
Wenn deine Intelligenz über die Dunkelheit der Täuschung hinausgelangt ist, dann wirst du gleichgültig sein gegen Dinge, die du gehört hast, und solche, die du noch hören wirst.
Prabhupada BG
Wenn deine Intelligenz aus dem dichten Wald der Täuschung herausgetreten ist, wirst du gegenüber allem, was gehört worden ist, und allem, was noch zu hören ist, gleichgültig werden.
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Das, worüber die Denkfähigkeit nicht hinaus gelangt, bewegt diese und übt Einfluss auf sie aus. Das, worüber die Denkkraft hinaus gelangt, wird von dieser bewegt und in die Schranken gewiesen.
Über beidseitiges Wohlvernehmen - BG 2:56
Devino M., Freitag, 16. Mai 2014, 01:16 (vor 3905 Tagen) @ Devino M.
bearbeitet von Devino M., Freitag, 16. Mai 2014, 15:35
Bhagavad Gita 2:56
Yogananda BG
Wer bei leidvollen Ereignissen nicht von Sorgen erschüttert und bei freudigen Ereignissen nicht von seinem Glück abhängig wird, wer frei von weltlicher Liebe, Angst und Ärger ist - der wird ein Muni genannt und besitzt untrügliche Unterscheidungskraft.
Prabhupada BG
Jemand, dessen Geist nicht verwirrt ist, selbst wenn er die dreifachen Leiden erfährt, der nicht von Freude überwältigt wird, wenn er Glück genießt, und der frei von Anhaftung, Angst und Zorn ist, wird ein Weise mit stetigem Geist genannt.
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Warum nicht die Ereignisse einfach als Ereignisse nehmen, ohne sich gleich in diese oder jene Verbindung damit zu stellen? Manches ereignet sich aus einem größeren Zusammenhang heraus und hat ja auch tatsächlich nichts mit einem zu tuen, bis auf den Punkt, dass man den Raum dazwischen füllt und es sich so ergab, ohne dass man idR. direkten Einfluss darauf hatte.
Mit der Anhänglichkeit sieht es schon ganz anders aus, da diese von einem direkt ausgeht und keiner Zufälligkeit unterliegt. Meist ist es ja so, dass Anhänglichkeit eigentlich aus einer Zuneigung oder besonderen Achtung heraus entsteht. An dem Punkt sollte aber, wenn man es damit ernst meint, in beidseitigem Wohlvernehmen eher zusätzlicher Raum und respektvoller Abstand gelassen werden, damit dass, was man für Beachtenswert hält, sich frei in seinem Naturell bewegen und agieren kann und weiterhin das sein kann, was man an gutem darin erkannt und vorgefunden hat.