W.Churchill: Staatsmann und Amtsgeschäft (alle)

Devino M., Freitag, 07. Juni 2019, 10:09 (vor 1786 Tagen) @ Devino M.

"Ein Staatsmann muss sagen können, was getan werden soll. Und er muss hinterher erklären können, warum es nicht getan worden ist."

- Winston Churchill -
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Der Staatsmann gehört dem Staat oder jeweiligem Land. Sein gesamtes Tätigkeitsfeld umfasst ausschließlich dies, was dem Staat gehört, und nichts davon gehört dem Staatsmann selbst, denn in allem ist er nur Verwalter. Daher hat er für alles gerade zu stehen, und mindestens alles zu begründen, wozu und warum er etwas angefasst hat.

Es sind oft ausgeprägte Formen von Egoismus, zu meinen, alles hätte so abzulaufen wie es sich einer ausmalt. Vor allem dasjenige betreffend, was zur Allgemeinheit gehört und nicht demjenigen. Darin liegt oft die Ursache des Scheiterns, da nicht unterschieden wird, was nur zu den persönlichen Ansichten gehört oder zu einer Person und dasjenige, was Staatsgeschäfte und die Kraftzusammenhänge der jeweiligen Staatsgeschäfte betrifft.

Zwar ist es grundsätzlich nicht verkehrt, alles wessen man in sich gewahr wird, zunächst für sich selbst zu halten (um zunächst die Verantwortung dafür zu übernehmen), allerdings ist man dies alles nicht unbedingt in einem persönlichen Sinne. Denn die Kraftzusammenhänge die in einem Staatsmann zusammenlaufen, in diesen Belangen gehört der Staatsmann dem Staat. In diesen Zusammenhängen hat der Staatsmann also auch alles nur im Sinne des Staates allein und ohne persönliche Ambitionen abzuwickeln. Die rein persönlichen Ambitionen kann ein Staatsmann gern dafür verwenden, sich für ein bestimmtes Amt zu ambitionieren, um es vor und für sich selbst zu begründen, warum er sich um ein Amt bemüht. An die Stelle der persönlichen Ambition gehört die Einsicht in die Kraftzusammenhänge und Verhältnisse, um dann von diesen ausgehend seinem Amtsgeschäft nachzugehen.


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