Über den Tellerrand gelehnt - LU (alle)

Devino M., Mittwoch, 17. Oktober 2018, 00:42 (vor 2025 Tagen) @ Devino M.

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 2.B. VI. 9.K.
§69. Argumente für und wider die ARISTOTELISCHE Auffassung

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Also zu dem Akte, der uns jeweils ausfüllt, in dem wir leben, ohne ihn reflektiv zu beurteilen, tritt der Ausdruck nicht in der Weise einer nominalen Signatur hinzu; vielmehr gehört der Ausdruck zum konkreten Bestande des Aktes selbst. Ausdrücklich urteilen ist urteilen, ausdrücklich wünschen ist wünschen. Ein Urteil oder einen Wunsch nennen, ist nicht urteilen oder wünschen, sondern eben nennen. Das genannte Urteil braucht vom Nennenden nie geurteilt, der genannte Wunsch von ihm nie gewünscht zu sein. Und auch im gegenteiligen Falle ist die Nennung nicht Ausdruck des Urteils bzw. Wunsches, sondern Ausdruck einer darauf bezüglichen Vorstellung.

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Auch an der Stelle, ist zwar ein Ausdrücken, zunächst kein Urteilen, sofern es nicht ein Urteil per se enthält, jedoch beginnt es damit, dass man sich entschieden und dafür geurteilt hat etwas zum Ausdruck zu bringen, alles andere was nicht Teil des Ausdrucks ist, hat man somit durch eine Art Urteil dem enthalten.

Urteil kann sich also sowohl auf Wahrnehmung, auf einen Standpunkt, auf eine Kategorie, einen Gegenstand oder Jemanden beziehen. Alles ist bis zu einem gewissen Grad von dem her, aus einer Vielzahlt mehr oder weniger intelligenter Urteile und Urteilsfindungen erstanden.

Somit ist Kennzeichen einer bewussten Spezies, eine Spezies urteilsfähiger Wesen. Ein beständiges Annahmen und Ablehnen [auch auf sich selbst bezogen] so auch aus der Summe von allem - ist alles überhaupt etwas was benannt werden kann, weil eine Urteilsfindung vorhanden ist, sowohl was die Dinge anbetrifft, als auch denjenigen der Dinge sein lässt - demnach gemäß einem intelligenten Urteil. Einem Urteil, was und das es etwas ist.

Man könnte womöglich noch unterscheiden, wo ein Urteil auf etwas außerhalb bezogen ist, und man sich somit damit über den Tellerrand wagt, in der festen Annahme, etwas sei, wie man es annimmt. Oder indem man etwas für sich annimmt, diesem aber kein Ausdruck außerhalb von einem selbst zunächst zuschreibt. Vielleicht wäre dass noch das naheliegendste, vom allgemeinen Verständnis, was Urteil nun heißen soll...


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