Synthesis und Wille - LU (alle)

Devino M., Sonntag, 30. September 2018, 23:33 (vor 2041 Tagen) @ Devino M.

Logische Untersuchungen - Edmund Husserl - 2.B. VI. 6.K.
§57. Die Repräsentanten der fundierenden Anschauungen nicht unmittelbar verknüpft durch die Repräsentanten der synthetischen Form

Nicht die sinnlichen Inhalte, sondern die adäquaten Anschauungen dieser Inhalte sind es, welche hier die Einheit des Beziehungsaktes fundieren. Wie überall, so müssen wir hier auf die Gegenstände, jene zugleich repräsentierenden und repräsentierten sinnlichen Inhalte, hinblicken, um den beziehenden Akt vollziehen, um diesen Inhalt als Ganzes zu jenem Inhalt als Teil in Verhältnis setzen zu können. Verhältnisse können nur gegeben sein auf Grund gegebener Gegenstände; gegeben sind uns Gegenstände aber nicht durch bloßes Erleben, das in sich blind ist, sondern einzig und allein durch Wahrnehmen, und hier im Beispielsfalle durch Wahrnehmen der erlebten und nicht mehr über sich hinaus repräsentierten Inhalte.

Damit bewährt sich aber nur unsere ursprüngliche Einführung der kategorialen Akte als fundierter. Es ist diesen Akten, in welchen sich alles Intellektuelle konstituiert, wesentlich, sich in Stufen zu vollziehen; Objektivationen vollziehen sich auf Grund von Objektivationen und konstituieren Gegenstände, die als Gegenstände im erweiterten, intellektuellen Sinne, als Gegenstände höherer Ordnung, nur in solchen fundierten Akten erscheinen können. Dies aber schließt bei den synthetischen Akten unmittelbare Einheit der Repräsentation, wie sie alle Repräsentanten der schlichten Anschauung einigt, aus. Die gesamte synthetische Anschauung kommt dann (wenn die oben versuchte und sorgsamster Nachprüfung bedürftige Interpretation richtig ist) in der Weise zustande, dass der die fundierenden Akte verbindende psychische Inhalt aufgefasst wird als objektive Einheit der fundierten Gegenstände, als ihr Verhältnis der Identität, des Teils zum Ganzen usw.
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Am Beispiel der vorerwähnten Synthesis, ist die Arbeit mit dem Willen ähnlich. Denn möchte man Willentlich etwas erreichen, dann ist ein Begehren nach Jeweiligem der falsche Weg. Es erfordert schlichtweg im Willen das zu konstituieren, was dem erwünschten Gegenstand entspricht. Wunschbrütigkeit ist daher ein Mangel des Willens an der jeweiligen Stelle. Selbst wenn ein Wunsch daher erfüllt würde, er entspricht in der Weise dann nicht dem eigenen Willen und der eigene Wille wäre ggf. geschwächt oder bis zum einem gewissen Grad fremdbestimmt im ungünstigeren Falle und nicht gestärkt in der Weise.

Zunächst wird es erfordern, dass das ausgeräumt wird, was konträr zu dem steht, was willentlich erreicht werden soll. Denn einen sich widersprechenden Willen gibt es nicht, jedenfalls nicht zu einer Entität gehörig. Und dann baut man das im Willen auf, was den naheliegenden Dingen entspricht, um die Synthesis zu erreichen, die erwünscht ist. Das auszusondern, was nicht im eigenen Willen enthalten sein soll, ist dadurch keine Förderung von Getrenntheit, sondern schlichtweg Willentliche Betätigung einer beliebigen oder bestimmten Weise. Vor allem sofern dieses Themenbezogen sich vollzieht.

Es ist oft nicht ratsam jemandem tatsächlich technische Mittel und Möglichkeiten an die Hand zu geben, wenn der Wille weitestgehend selbstsüchtiger Natur ist. Denn letztlich verhilft man dadurch dieser bestimmten selbstsüchtigen Natur zu mehr Möglichkeiten und befördert diese dadurch zusätzlich. Also würde man in so einem Fall doch den Idealismus zu stärken suchen, damit der Wille zunächst was die selbstsüchtigen Bestrebungen anbetrifft kompromittiert wird. Ist der Wille altruistisch ausgerichtet, eignet er sich dazu in technisch versiertere Verfahren eingeweiht zu werden, ohne dass es zum Schaden für die Allgemeinheit oder und letztlich zur willentlich tätigen Entität gereicht.


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