Grundgesetz und Menschenwürde (alle)
Grundgesetz - für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetzt für das gesamte Deutsche Volk.
I. Grundrechte
Artikel 1 - Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt
1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zum unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
---
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied...".. oft findet sich in grundlegenden Gesetzestexten doch viel Weisheit wieder, die einen geistigen Einfluss, Inspiration oder Aspiration vermuten lassen. Es kommt meist daher, dass durchaus ein grundsätzlicher lauterer Wille sich aufmachte, welcher sich darin durchaus widerspiegelt, in dem, was daraus wird.
Die Mehrheit aller Taten könnte davon beseelt sein, wenn man es aufgeben würde, es als Errungenschaft anzusehen, weniger gehobenen Zielen zu dienen, wenn nicht all die Versuchungen da wären oder hinreichend Anreiz zu bieten scheinen, um ihnen zu folgen.
Es wird jedoch irgendwann die Zeit kommen, da alle sich von höheren Ansätzen soweit leiten lassen, als die derer, welche den Gesetzestexten zum Grunde liegen, so dass alle Gesetze sich daher erübrigen werden.
Denn es sind doch Gesetze, die in Stein gemeißelt sind, gut vielleicht schon fortschrittlicher, immerhin auf Papier. Doch letzten Endes beginnt und endet es noch mit dem Buchstaben. Ziel muss es sein, vor allem wenn man von der Menschlichen zur Seelennatur fortschreiten möchte, dass man besser ist als jedes buchstäbliche Gesetz und dieses keinerlei Grund findet möge zur Anwendung zu kommen oder kommen zu brauchen bzw. kommen zu können...
gesamter Thread:
- Grundgesetz und Menschenwürde -
Devino M.,
01.10.2016, 13:47
- Gebote - Devino M., 01.10.2016, 14:47